Am 03.10.2017 trat die novellierte Klärschlammverordnung in Kraft. Demnach dürfen Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Klärschlamm nur noch bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen verwerten. Danach sind Klärschlämme mit mindestens 20 g Phosphor/kg sowie Klärschlammverbrennungsaschen einer Phosphorrückgewinnung zu unterziehen. Schon heute wird der überwiegende Teil der ca. 1,8 Mio. Tonnen kommunaler Klärschlämme nicht mehr landwirtschaftlich eingesetzt, sondern thermisch in Mono- und Mitverbrennungsanlagen behandelt. Die vorliegende Broschüre fasst den aktuellen Stand der Klärschlammentsorgung in Deutschland zusammen und zeigt Möglichkeiten für deren nachhaltige Verwertung auf.
>> Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser. <<