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HFKW-haltige Treibhausgase in PUR-Montageschaum
Bewertung der Emissionsreduktionspotenziale von Montageschäumen im Hinblick auf eine Konkretisierung der Regelungen nach §9(1) der Verordnung (EG) 842/2006
Die Treibgase von Montageschaum - zunächst FCKW, dann HFCKW, schließlich HFKW – wurden wegen ihrer Umweltproblematik immer wieder gesetzlich reglementiert. Noch 1998 bildete die Anwendung von Montageschaum mit 1,5 Mio. t CO2-Äquivalenten in Deutschland die größte einzelne Emissionsquelle von HFKW. Diese Untersuchung zeigt, dass es für die europäischen Hersteller ein langer Prozess gewesen ist, Montageschaum ohne HFKW-haltige Treibgase zu formulieren, der die deutschen Brandschutznormen für Gebäude erfüllt. Alle auf dem deutschen Markt vertretenen acht Herstellergruppen bieten Schaum in jeder marktgängigen Spezifikation ohne HFKW für die Baustoffklasse B2 an.
Forschungskennzahl 363 01 196 Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 425,88 kB Druckversion nicht verfügbar