Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales
Haftung als Instrument des Umweltschutzes
Fachgespräch vom 31. Januar 2003 im Umweltbundesamt Berlin
Die Umwelthaftung steht auf der politischen Tagesordnung. Am 23.01.2002 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine EG-Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie desEuropäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung betreffend die Vermeidung von Umweltschäden und die Sanierung der Umwelt) vorgelegt. Er wurde seitdem intensiv auf Ratsebene und im Europäischen Parlament verhandelt. Ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines EG-Umwelthaftungsregimes ist die am 13. 06. 2003 auf der EU-Umweltratssitzung erzielte politische Einigung der Mitgliedstaaten auf Eckpunkte für die Umwelthaftungsrichtlinie.