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Fortschreibung des Konzeptes zur Bewertung von Risiken bei Freisetzungen und dem In-Verkehr-Bringen von gentechnisch veränderten Organismen


Gemäß Paragraph 16 (4) des Gentechnikgesetzes ist das Umweltbundesamt bei der Genehmigung von Freisetzungen als Einvernehmensbehörde eingebunden. Beim Inverkehrbringen ist eine Stellungnahme des UBA einzuholen und für die Zukunft ist auch hier die Stellung als Einvernehmensbehörde vorgesehen. Um diesem Auftrag gerecht werden zu können und um die Entscheidungsfindung vergleichbar und nachvollziehbar zu machen, hat das UBA, aufbauend auf die bisherigen Vollzugserfahrungen, ein Konzept zur Risikoabschätzung erarbeitet, das auch in die Arbeit internationaler Gremien (EU, OECD, Umsetzung Biosafety-Protokoll) eingespeist werden soll.

Seitenzahl 423 Erscheinungsjahr Autor(en) B. Breckling, u.a. Sprache Deutsch Forschungskennzahl 201 67 430/01 Verlag Erich Schmidt Verlag GmbH Links Druckversion nicht verfügbar

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