Die EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie – EWKRL) enthält verschiedene Vorgaben an die Mitgliedsstaaten. Artikel 4 sieht eine Verbrauchsminderung bestimmter Einwegkunststoffartikel, Artikel 6, Absatz 5 enthält Produktanforderungen und Artikel 9 enthält Bestimmungen zur getrennten Sammlung von Einwegkunststoffgetränkeflaschen vor. Die Studie hatte zum Ziel den Stand in Deutschland im Jahr 2020 abzubilden.

                            
          
             Wirtschaft | Konsum, Abfall | Ressourcen, Wasser          
          
                    
                                                 
              Erhebung von Daten zu ausgewählten nach SUP-Richtlinie berichtspflichtigen Einwegkunststoffprodukten – Berichtsjahr 2020
Reihe
        
          Texte                  
      Seitenzahl
        61
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Alexander Burger, Nicolas Cayé, Kurt Schüler
      Sprache
        Deutsch
      Verlag
        Umweltbundesamt
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