Die neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) sieht neben anderen Durchsetzungsmechanismen ausdrücklich eine zivilrechtliche Haftung vor. Das Kurzgutachten untersucht die Haftungsregelung der Richtlinie hinsichtlich der Haftung für Umweltschäden. Es wird festgestellt, dass die Verletzung von Sorgfaltspflichten nur haftungsbegründend wirkt, soweit diese dem Schutz von Personen dienen (Individualschutz). Zusätzlich wird der Haftungstatbestand dadurch eingeschränkt, dass ein nach „nationalem Recht geschütztes rechtliches Interesse“ verletzt sein muss. Eine Haftung für reine Umweltschäden an Allgemeingütern (Klima, Luft, Biodiversität, etc.) ist nicht vorgesehen. Die Verletzung von Umweltschutzgütern kann aber haftungsrechtlich relevant werden, wenn dadurch auch Menschenrechte beeinträchtigt sind.
Wirtschaft | Konsum
Deliktische Haftung nach der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Materielle und prozessuale Fragen der Haftung für Umweltschäden
Reihe
Texte | 171/2024
Seitenzahl
44
Erscheinungsjahr
Autor(en)
David Krebs, Konstantin Welker
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3720 14 103 0
Verlag
Umweltbundesamt
Zusatzinfo
PDF ist barrierefrei
Dateigröße
3431 KB
Preis
0,00 €
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