„Trinkwasser" oder – nach Sprachregelung der EG-Trinkwasserrichtlinie (TW-RL) und der Trinkwasserverordnung i.d.F. vom 21. Mai 2001 – „Wasser für den menschlichen Gebrauch" muss bestimmte, rechtlich vorgegebene und im technischen Regelwerk festgelegte Güteeigenschaften erfüllen. Zu den Grundanforderungen gehört, dass Trinkwasser rein und genusstauglich ist, keine Krankheitserreger aufweist und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthält.
Wasser
Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucher und Verbraucherinnen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2008 - 2010)
Berichtszeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010
Seitenzahl
95
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
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Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
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442 KB
Preis
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