Pflanzenschutz per Hubschrauber – auch in Natura-2000-Gebieten nur nach umfassender Prüfung
BfN und UBA veröffentlichen Behörden-Leitfaden
Pestizide dürfen in Natura-2000-Gebieten nur dann ausgebracht werden, wenn deren Anwendung zuvor in einem naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach EU-Naturschutzrecht auf ihre Verträglichkeit sorgsam geprüft worden ist. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) haben für die zuständigen Landesbehörden nun eine Handreichung erarbeitet, wie diese Prüfung vorzunehmen ist. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Werden im Wald Insektizide großräumig mit dem Hubschrauber gegen Forstschädlinge gespritzt, kann das seltene Tierarten in Schutzgebieten gefährden. Denn die allermeisten Pflanzenschutzmittel sind auch für andere Tier- und Pflanzenarten giftig. Die Länderbehörden tragen bei ihrer Prüfung deshalb eine sehr große Verantwortung für den Schutz der Umwelt. Letztlich sollte die Anwendung in Schutzgebieten unbedingt die seltene Ausnahme bleiben.“