Anlässlich der Einweihung des Neubaus sagt UBA-Präsident Dirk Messner: „Der heutige Tag ist ein guter Tag – nicht nur für das Umweltbundesamt. Wir haben endlich genug Büro- und Konferenzräume, so dass unsere Beschäftigten in Dessau-Roßlau unter modernsten und nachhaltigen Bedingungen arbeiten können. Gleichzeitig haben wir mit dem Neubau gezeigt, wie öffentliche Gebäude der Zukunft gebaut werden können, nämlich 100 Prozent klimaneutral und ressourcenschonend.“
Innovatives Plus-Energie-Gebäude
Das rund 13,5 Millionen Euro teure Gebäude, setzt innovative Maßstäbe im nachhaltigen Bauen. Das Plus-Energie-Gebäude, ist darauf ausgelegt, nicht nur den eigenen Energiebedarf vollständig zu decken, sondern möglichst auch zusätzliche Energie zu erzeugen.
Erreicht wird dieses Ziel durch eine knapp 830 m² große Photovoltaik-Anlage an der Fassade sowie auf dem Dach. An der Fassade wechseln sich die Photovoltaikelemente mit den Fenstern ab und stehen dabei in einem 75-Grad-Winkel, um eine höhere Ausbeute an Sonnenenergie erzielen zu können. Weitere Energie wird mittels einer 54-kW-Wärmepumpe erzeugt, die mit 32 Erdwärmesonden verbunden ist.
111 neue Arbeitsplätze
Der Bau des Gebäudes war notwendig geworden, um den UBA-Beschäftigten ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund neuer Aufgaben im Bereich Forschung und Gesetzesvollzug ist die Zahl der Mitarbeitenden am Standort Dessau-Roßlau in den vergangenen knapp 20 Jahren von etwa 750 auf rund 1.150 gestiegen.
Das neue Bürogebäude bietet nun Platz für 111 Beschäftigte. Wie das Hauptgebäude ist es auf das Teilen der einzelnen Arbeitsplätze (Desk Sharing, verbunden mit mobilem Arbeiten) ausgelegt, so dass auch bei einem möglichen weiteren Personalzuwachs in absehbarer Zeit keine zusätzlichen Erweiterungsbauten notwendig sein werden.
Verzögerung wegen baulicher Mängel
Im Jahr 2016 wurde mit dem Bau des neuen UBA-Gebäudes begonnen. Bereits Ende des Jahres 2017 wurde eine mangelhafte Leistung an der Fassade, besonders im Bereich der Dämmarbeiten und Fenster, festgestellt. Die Bauarbeiten wurden daraufhin zur Klärung der Fragen gestoppt, um die Mängel nicht zu überbauen. Im Mai 2022 konnten die Bautätigkeiten an der Fassade wieder aufgenommen werden. Eine gerichtliche Klärung, wer die Mängel zu verantworten und damit die Kosten für deren Beseitigung zu tragen hat, steht noch aus.