Mehr Sicherheit für Industrieanlagen
Mit deutscher Beratungshilfe Störfälle verhindern
Heute (25. November 2008) startet in Genf die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die grenzüberschreitenden Wirkungen von Industrieunfällen. Die 37 Unterzeichnerstaaten, darunter Deutschland, tauschen sich drei Tage lang über den Entwicklungsstand der Umsetzung des Übereinkommens aus. Die Konvention regelt die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Industrieunfälle. Sie schützt die Menschen und die Umwelt vor Risiken. Ein Thema der Konferenz ist die Arbeit der Expertengruppe, die unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) Empfehlungen zur Prävention unfallbedingter Gewässerbelastungen erarbeitet. Die Gruppe setzt sich dafür ein, Industriestörfälle - wie den im rumänischen Baia Mare im Jahr 2000, der zu einer massiven Kontamination des Donaueinzuggebiets führte - zu verhindern. Eine Hilfestellung sind dabei die Ergebnisse der Projekte aus dem „Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens” des Bundesumweltministeriums. Das UBA verwaltet, koordiniert und begleitet diese Projekte fachlich. Somit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich die Umweltstandards der Industrieanlagen – vor allem in Ländern des Südkaukasus – erhöhen.