2013 mehr Gerichtsurteile wegen illegaler Abfallverbringung
Beim Abfallexport deutlich mehr Strafverfahren bei Verbringungen nach Afrika und Osteuropa
2013 wurden mehr Menschen bestraft, die Abfall illegal verbracht haben. Das ergab eine Auswertung der einschlägigen Gerichtsurteile durch das Umweltbundesamt (UBA). Beim Export ging es dabei vorwiegend um Altfahrzeuge, Altautoteile und Elektroaltgeräte, die nach Afrika verbracht werden sollten. Aber auch Exporte in die östlichen EU-Staaten und Transporte zwischen Deutschland und den Niederlanden erwiesen sich in vielen Fällen als illegal. Insgesamt gab es 43 verurteilte Personen; in den Vorjahren waren es nur rund zehn. Grund für die Zunahme dürfte vor allem die im Jahr 2012 erfolgte Verschärfung des Abfallverbringungsrechts sein. Der § 326, Absatz 2, des Strafgesetzbuches betrifft jetzt alle Arten von Abfällen und nicht mehr nur solche, die als gefährlich eingestuft sind.