Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10)
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist am 1. Januar 2005 der Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10) in Kraft getreten (EU-Richtlinien 1999/30/EG und 2008/50/EG). Er beträgt 50 µg/m3. Dieser Wert darf nicht öfter als 35-mal im Jahr überschritten werden.
Vorläufigkeit der Daten
Zur zeitnahen Information der Öffentlichkeit werden an vielen Stationen PM-Konzentrationen mit dem kontinuierlichen (d.h. stündlichen) Messverfahren erhoben. Das europaweit gültige Referenzverfahren beruht allerdings auf der Abscheidung der PM10-Fraktion auf einem Filter und gravimetrischer Massenbestimmung (Wägung der Filter im Labor), weshalb die mit dem Referenzverfahrenen bestimmten PM10-Werte erst nach etwa einem Monat vorliegen. Diesem Umstand der unterschiedlichen Messverfahren wird mit der Spalte „Aktuellster Messtag im Jahr“ Rechnung getragen. Mit dieser Angabe wird ersichtlich, bis zu welchem Tag Messdaten in die Zählung der Überschreitungstage einfließen konnten.
Aktuelle Daten gelten immer als vorläufig und können sich nach qualitätssichernden Maßnahmen noch ändern. Weiter zurück liegende Daten werden sukzessive durch qualitätsgesicherte Daten ersetzt. Die vorläufigen Daten werden dabei nach europaweit einheitlichen Verfahren durch die zuständigen Behörden der Länder später nochmals geprüft und gegebenenfalls berichtigt. Die korrigierten Daten sind dann ausschlaggebend für die endgültige Beurteilung. Neben der Vorläufigkeit der Messwerte ist zu berücksichtigen, dass die verwendeten Datensätze Datenlücken enthalten können. Ursache hierfür können Ausfälle der Datenübertragung von den Ländermessnetzen zum Umweltbundesamt oder auch bereits bei der Übertragung der Daten von der Messstation zur jeweiligen Messnetzzentrale sowie Störungen der Messgeräte selbst sein.
Die Tabelle wird täglich aktualisiert. Eine mögliche Überschreitung des Tagesmittelwertes ist frühestens am Morgen des Folgetages in die Tabelle des Umweltbundesamtes eingearbeitet.