Fachliche Unterstützung für Gewässerrenaturierungen
Für die erfolgreiche Umsetzung von Renaturierungsprojekten sind viele Fähigkeiten und umfangreiches Wissen notwendig. Es gilt zahlreiche fachliche Aspekte zu berücksichtigen, den formalrechtlichen Ablauf einzuhalten und einen Konsens zwischen allen Beteiligten zu finden. Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, gibt es ein breites Angebot an fachlicher Unterstützung.
Die Unterstützung der Maßnahmenträger zielt u. a. ab auf:
rechtliche und technische Beratung zur Ausschreibung von Planungen,
Beratung bei der Auswahl von und Vertragsabschluss mit Planungsbüros,
Hilfestellung bei der Beurteilung von Planungsergebnissen,
Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und Planungsbüros,
Expertise bei technisch-fachlichen Fragestellungen (z. B. Hydromorphologie, Biologie),
Hilfe bei der Flächenakquise (z. B. Musterverträge, Initiierung von Flurbereinigungsverfahren),
Aufzeigen von Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Antragserstellung,
Auswahl geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten inkl. Beschaffung des Eigenanteils,
Beratung zur Kooperation mit weiteren Akteuren (z. B. Naturschutz, Angelvereine etc.) und
Hilfe bei der Partizipation und Akzeptanzförderung in der Bevölkerung (z. B. Informationsveranstaltungen, Bürgerbeteiligung, Gewässerschau).
Die Erkenntnisse und Rahmenbedingungen in Bezug auf naturnahe Gewässerentwicklung und -unterhaltung ändern sich kontinuierlich. Um Schritt zu halten, können Maßnahmenträger auf ein breites Angebot an fachlicher Unterstützung, insbesondere der Bundesländer, zurückgreifen. Darunter fallen individuelle Beratung, Fortbildungen und Lehrgänge, Verfahrensempfehlungen und Merkblätter.
Individuelle Beratung in den Bundesländern
Die folgenden Institutionen bieten eine individuelle Beratung von potenziellen Maßnahmenträgern von Renaturierungen an (Beispiele, Stand Mai 2019):
Landesbehördliche Informationen und Kontakte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die einzelnen Förderprogramme und Beratungsangebote der Bundesländer zu Gewässerrenaturierungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Grundsätzlich fällt das Themengebiet in die Zuständigkeit der für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zuständigen Landesbehörden. Diese können über die jeweils aktuellen Angebote zur fachlichen Unterstützung von Maßnahmenträgern informieren. In den Bundesländern fungieren die folgenden Institutionen als Kontakt für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Stand Mai 2019):
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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