Verschiedene Maßnahmen zur Regulierung von Bisphenol A gem. EU-Chemikalienverordnung REACH, wie die Beschränkung in Thermopapier oder die Identifizierung als besonders besorgniserregender Stoff wegen hormoneller Eigenschaften, führten die EU-Mitgliedstaaten bereits durch.
So wurde der Stoff aufgrund seiner Reproduktionstoxizität, seiner endokrinen Wirksamkeit auf den Menschen und in der Umwelt als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und 2017/2018 auf die Kandidatenliste aufgenommen.
Die Europäische Kommission erließ 2016 die Beschränkung der Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier. Diese trat am 01.01.2020 in Kraft.
Abseits von REACH sind als Regulierungsmaßnahmen jüngst diverse Grenzwertverschärfungen in Kraft getreten:
- Neue Migrationsgrenzwerte für Lebensmittelkontaktmaterialien (beschichtet oder aus Polymer) 06.09.2018
- Neue Migrationsgrenzwerte in Trinkwasserleitungen 06.09.2018
- Neue Migrationsgrenzwerte für Kinderspielzeug 26.11.2018
Als Resultat aus der Analyse zur Untersuchung von Regulierungsoptionen leitete die ECHA eine gezielte Beschränkung als die geeignetste Maßnahme zur Emissionsminderung von Bisphenol A in die Umwelt ab.
Für die Industrie- und Branchenvertreter führten die zuständigen deutschen Behörden am 15.09.2020 eine Informationsveranstaltung zur geplanten Beschränkung von Bisphenol A via WebEx durch. Die Aufzeichnungen sind hier zu finden:
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/BPA-Restriction (DE)
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/EN/Home/German-Restrictions/Restriction_node.html (EN).
Ein erster Schritt im Beschränkungsprozess ist der Eintrag in die Liste der Beschränkungs-Absichtserklärungen (ROI).
Für den Zeitraum Oktober 2020 bis Januar 2021 wird ein „Call for Evidence“ anberaumt, so dass alle betroffenen Branchen bzw. Interessensvertreter hier in den Dialog gehen können und relevanten Informationen zur Berücksichtigung bzw. Gestaltung des Anhang XV Dossiers unter REACH zur Beschränkung von Bisphenol A einreichen können (Link).
Für weitere Informationen empfehlen wir die nationale Informationsplattform „Helpdesk REACH-CLP-Biozide“ und die Web-Seiten der ECHA zu Bisphenol A.
Da Bisphenol A bereits in einigen Verwendungen substituiert wird, sind zudem für weitere Bisphenole bereits Bewertungen und regulative Maßnahmen ihrer Eigenschaften angelaufen. Ziel ist es, die Verwendung von Ersatzstoffen mit ähnlichen problematischen Eigenschaften zu vermeiden.