Wofür sind AEGL-Werte vorgesehen ?
Der rechtliche Rahmen
AEGL-Werte (Acute Exposure Guideline Levels) sind Störfall-Konzentrationsleitwerte zur Ausfüllung der Störfall-Verordnung bzw. nach Europäischem Recht der Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG).
Solche Werte dienen als Planungsunterlage für:
- die sicherheitstechnische Auslegung von Anlagen sowie
- die betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplanung und
- die Katastophenschutzplanung.
Hintergrund ist der Begriff des Störfalls:
„Ein Störfall ist ein Ereignis, wie z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem unter diese Verordnung fallenden Betriebsbereich oder in einer unter diese Verordnung fallenden Anlage ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind.“ (Zum Begriff der „ernsten Gefahr“ und zur näheren Erläuterung des Zitats vgl. Quelle: 12. BImschV, Störfallverordnung, 26. April 2000 (BGBl. I Nr. 19 vom 02.05.2000 S. 603))
Sicherheitstechnische Auslegung von Anlagen: Der Betreiber gefährlicher Anlagen hat nach Störfall-Verordnung bzw. Seveso-II-Rechtlinie die Sicherheit seiner Anlage zu gewährleisten und muß dies gegenüber der Aufsichtsbehörde z.B. in einer Sicherheitsanalyse nachweisen. Die Auslegung einer Anlage ist so vorzunehmen, dass ein Störfall verhindert wird. Für diese Planung wird der ”Auslegungs”-Störfall zugrunde gelegt (mehr).
Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzplanung: Diese muß sich aber weitergehend darauf einstellen, dass trotz geeigneter Auslegung von Anlagen ein Versagen eintritt: man spricht vom „Dennoch“-Störfall (mehr).
Zur Beurteilung der Auswirkungen von Störfällen z.B. auf die umliegende Bevölkerung dienen Störfall-Konzentrationsleitwerte. Seit 1993 beschäftigt sich in Deutschland die Störfallkommission (2005 aufgegangen in der Kommission für Anlagensicherheit) mit deren Ableitung. Hierbei wurde eine mögliche Freisetzung gefährlicher Stoffe über verschiedene Medien, d.h. Luft, Wasser und Boden, in Betracht gezogen. Für das Medium Luft liegt mit dem Konzept der AEGL-Werte eine geeignete Vorgehensweise zur Ableitung von Konzentrationsleitwerten vor.