2019 tut sich einiges in Sachen Abfall: Die EU beschließt ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Ein neues Verpackungsregister und -gesetz in Deutschland sollen das Recycling von Verpackungen erhöhen. Und die Müllflut wegen der vielen „Coffee-to-go“-Becher gerät in den Fokus. Außerdem startet das UBA eine App zur Luftqualität und stellt ein Konzept für umweltschonenderes Fliegen vor.
EU beschließt Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte ab 2021
Sie werden meist nur kurz benutzt und landen dann zu oft in der Umwelt, wo sie nicht verrotten: Wegwerfartikel aus Kunststoff, wie Trinkhalme, Wattestäbchen oder Rührstäbchen für den „Coffee to go“. Den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten, für die es umweltfreundlichere Alternativen aus anderen Materialien gibt, sagt die Europäische Union (EU) den Kampf an.
Die „Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ von 2019 beinhaltet unter anderem ein Verbot des Inverkehrbringens folgender Einwegprodukte aus Kunststoff: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, Becher und Behälter aus expandiertem Polystyrol für Essen und Getränke zum Mitnehmen sowie von Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoffen, die durch bestimmte Zusatzstoffe in der Umwelt schnell in kleinere Stücke zerfallen, die sich dann aber nicht vollständig abbauen. Diese Verbote werden in Deutschland über die Einwegkunststoffverbotsverordnung umgesetzt.
Auch eine Reihe weiterer Regelungen soll die Vermüllung der Umwelt verringern. Zum Beispiel soll der Verbrauch von Einwegkunststoff-Getränkebechern und -essenbehältern verringert werden, vor allem durch den Umstieg auf wiederverwendbare Produkte. Hersteller bestimmter Einwegprodukte müssen sich zudem an den Kosten für die Reinigung der vermüllten Umwelt beteiligen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis 3. Juli 2021 Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Neues Verpackungsregister und -gesetz sollen Recycling von Verpackungen erhöhen
Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. Wichtige Neuerungen:
Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen sich vor dem Inverkehrbringen solcher Verpackungen im neuen Verpackungsregister registrieren. Dies soll sicherstellen, dass alle Hersteller ihren Pflichten bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle nachkommen. Das Register wird von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt. Die ZSVR untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des UBA.
Die dualen Systeme, an denen sich Hersteller bestimmter Verpackungen beteiligen müssen, damit der Verpackungsabfall gesammelt, sortiert und verwertet wird, sind fortan verpflichtet, finanzielle Anreize für besser recyclingfähige Verpackungenund den Einsatz von Rezyklaten zu setzen. Die ZSVR veröffentlicht im Einvernehmen mit dem UBA jährlich einen Mindeststandard, nach dem sich die dualen Systeme bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit richten müssen. Je schlechter sich die Verpackungen eines Herstellers recyceln lassen, desto mehr muss er an das duale System zahlen.
Die von den dualen Systemen mindestens zu erreichenden Recyclingquoten werden mit dem neuen Verpackungsgesetz deutlich erhöht. So steigt beispielsweise die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von 36 Prozent auf 58,5 und in einem zweiten Schritt ab 2022 auf 63 Prozent (werkstoffliche Verwertung). Die Recyclingquoten bei Metallen (zuvor bei 60 bzw. 70 Prozent), Papier (70) und Glas (75) steigen bis 2022 auf 90 Masseprozent.
Das UBA schlägt Alarm: Der Trend zum „Coffee-to-go“ hat Folgen für die Umwelt. Jährlich werden in Deutschland für den Kaffee und andere Heißgetränke zum Mitnehmen 2,8 Milliarden Einwegbecher und 1,3 Milliarden Einweg-Kunststoffdeckel verbraucht. Und nicht wenige davon landen nach kurzer Zeit in der Umwelt, da sie achtlos weggeworfen werden oder aus überquellenden Mülleimern fallen.
Das UBA schlägt deshalb vor, mit der Wirtschaft zu vereinbaren, dass im „to go“-Sektor Mehrwegbecher ausgegeben werden. Wer trotzdem Einwegbecher in Verkehr bringt, soll in einen „Litteringfonds“ einzahlen, aus dem die Reinigung der vermüllten Umwelt finanziert wird. Laut einer UBA-Studie könnte so der Verbrauch von Einweggetränkebechern innerhalb von drei Jahren um 50 Prozent sinken. Sofern keine anspruchsvolle Vereinbarung mit der Wirtschaft zustande kommt, sollten verbindliche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben werden.
Ende 2018 geht das Umweltzeichen Blauer Engel für ressourcenschonende Mehrwegbechersysteme an den Start. Bereits im Mai 2019 wird der erste Anbieter eines solchen Systems ausgezeichnet: das Startup „FairCup“, entstanden aus einem Schülerprojekt einer berufsbildenden Schule in Göttingen.
Wer wissen möchte, wie gut die Luft in seiner Umgebung ist, kann sich seit 2019 beim UBA auch per App auf seinem Smartphone informieren. Die App „Luftqualität“ stellt stündlich aktualisierte Daten für die gesundheitsgefährdenden Schadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon zur Verfügung. Die Daten stammen von über 400 Luftmessstationen aus ganz Deutschland. Ein Luftqualitätsindex, der von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ reicht, informiert zudem auf einen Blick über die Luftqualität an jeder Station. Je nach Wert gibt die App Verhaltenstipps für Aktivitäten im Freien. Auch der Empfang von Warnhinweisen kann eingestellt werden, um bei schlechter Luftqualität schnell informiert zu sein. In den ersten 15 Monaten wird die App rund 115.000 Mal heruntergeladen und kommt zum Beispiel bei Menschen mit Atemwegsproblemen gut an.
UBA stellt Konzept für umweltschonenderes Fliegen vor
Ein „weiter so“ im Luftverkehr ist nicht möglich, macht das UBA 2019 klar. Denn sonst verfehlt Deutschland seine Klimaziele und bekommt auch den krank machenden Fluglärm nicht in den Griff. Wegen Billig-Tickets hat sich in Deutschland die Zahl der Fluggäste von 1990 bis 2018 verdreifacht. Unverständlich: Obwohl das Fliegen die umweltschädlichste Art der Fortbewegung ist, wird es massiv subventioniert: Allein im Jahr 2017, so das UBA, verzichtete der Staat auf 8,1 Milliarden Euro durch eine fehlende Kerosinbesteuerung und 4,2 Milliarden Euro durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge.
Um den Luftverkehr weniger umweltschädlich zu machen, legt das UBA eine Reihe von Vorschlägen vor, etwa die Verschärfung des Europäischen Emissionshandels für den Luftverkehr, eine Angleichung der Steuern an die der Bahn, die Vergabe von Lärmkontingenten für Flughäfen, die Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Schiene und die Förderung klimaneutraler Kraftstoffe.
Die schlechte Nachricht: Klimaneutral kann das Fliegen nach derzeitigem Stand der Wissenschaft und Technik nicht werden. Denn die Hälfte bis Zweidrittel der Klimawirkung entstehen durch so genannte „Nicht-CO2-Effekte“, wie etwa die Bildung von Kondensstreifen in der Reiseflughöhe, und sind somit auch mit CO2-neutralen synthetischen Treibstoffen nicht wegzubekommen. An einer Reduzierung des Flugverkehrs führt deshalb kein Weg vorbei.
Für nicht vermeidbare (Flug-)reisen bleibt als letzte Option zumindest, die Klimawirkungen durch hochwertige Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Das Umweltbundesamt führt dies im Auftrag des Bundesumweltministeriums für die unvermeidbaren Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung durch.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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