UV-328
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Umweltbundesamt
zum Vergrößern anklickenChemischer Hintergrund
UV-328 (CAS Nr. 25973-55-1) ist ein phenolisches Benzotriazol, das als UV-Absorber eingesetzt wird, um Oberflächen vor Verfärbung und Verwitterung durch UV- oder Sonnenlicht zu schützen. UV-328 absorbiert das gesamte Spektrum des UV-Lichts in einem vollständig reversiblen und zerstörungsfreien Prozess.
Rechtlicher Hintergrund
UV-328 wurde 2023 mit einigen Ausnahmen in Anhang A (Eliminierung) des Stockholmer Übereinkommen aufgenommen und deshalb 2025 in Anhang I der EU POP Verordnung aufgenommen.
In Europa wurde UV-328 im Jahr 2014 aufgrund seiner persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (PBT) sowie seiner sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden (vPvB) Eigenschaften als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) identifiziert (ECHA, 2014).
UV-328 wurde 2020 in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Das bedeutet, dass das Inverkehrbringen und die Verwendung von UV-328 in der EU ohne besondere Genehmigung verboten ist.
Produktionsdaten
In der EU ist UV-328 gemäß REACH Verordnung im Mengenbereich von 1 bis 10 Tonnen pro Jahr registriert.
UV-328 kann für die in der EU POP Verordnung genannten Ausnahmen hergestellt und/oder importiert werden.
Verwendung und Vorkommen in Erzeugnissen und Abfällen
Verwendung
UV-328 wird als UV-Absorber verwendet, da es das gesamte Spektrum des UV-Lichts absorbieren kann, ohne zerstört zu werden. Es wurde vor allem in der Automobilindustrie verwendet, z. B. in Autolacken, Beschichtungen, Dichtungsmitteln, Klebstoffen, Kunststoffen und Kautschuk zum Schutz der Materialien vor UV-lichtbedingtem Abbau oder Farbveränderungen sowie in verschiedenen Kfz-Flüssigkeiten, z. B. Kühl- und Hydraulikflüssigkeiten und Schmiermitteln in Motoröl. Es wurde auch als Zusatzstoff und Druckfarbe in Kunststoffen und Kautschuk für Außenmöbel, Baumaterialien und Lebensmittelverpackungen (in Schichten, die nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen) und Holzprodukten verwendet werden. Weitere Verwendungszwecke waren Anwendungen in Leder und Textilien sowie in Kosmetika und in Flüssigkristallanzeigen. Durch die Aufnahme in die EU POP Verordnung sind nur noch Verwendungen zulässig, für die eine Ausnahme in der Verordnung besteht, der Stoff kann aber durch frühere Verwendungen auch im Recyclingprozess auftreten. Um eine Verunreinigung neuer Produkte zu verhindern, wurden hierfür Grenzwerte in der POP VO festgelegt.
Vorkommen
UV-328 kann bei der industriellen Produktion und Verwendung, bei der Verwendung in Produkten und bei der Entsorgung oder Behandlung von Produkten, die UV-328 enthalten, am Ende ihrer Lebensdauer in die Umwelt freigesetzt werden. UV-328 wurde global in verschiedenen Umweltmedien nachgewiesen, u. a. in der Luft, im Wasser (Bäche, Flüsse, Meerwasser, Plastikmüll im Meer, Abwasser, Regenwasser), im Boden, im Sediment, in Biota und im Menschen (Fettgewebe, Muttermilch).
Weitere Informationen zu chemischer Identität, Herstellung, Verwendung und Vorkommen sind z.B. im Risikoprofil und der Risikomanagementevaluierung zu UV-328 zu finden (siehe Dokumente UNEP/POPS/POPRC.17/13/Add.3 und UNEP/POPS/POPRC.18/11/Add.2 unter folgendem Link: Recommendations).