Umweltbundesamt: Reinigungsleistungen für Liegenschaft Salzgitter

Das Umweltbundesamt hat 2024 für die Liegenschaft in Salzgitter die Leistungen für die Gebäude- und Glasreinigung ausgeschrieben. Es handelt sich um die Reinigung einer Bürofläche mit sanitären Anlagen und einer Teeküche. Die Bietenden konnten sich anhand einer Fotodokumentation ein Bild von der Liegenschaft machen, oder die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung wahrnehmen.

An den Einsatz der Reinigungsmittel wurden hohe Nachhaltigkeitsanforderungen gestellt:

  • Für alle eingesetzten Reinigungsmittel muss ein EU-Umweltzeichen vorliegen oder der Nachweis der Umweltverträglichkeit durch den „Bewertungsbogen“ des Umweltbundesamtes erbracht werden.
  • Es dürfen keine Reinigungsmittel eingesetzt werden, die Parfüm- oder Duftstoffe enthalten.
  • Für Reinigungsmittel, die verdünnt verwendet werden, müssen zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete Dosierhilfen verwendet werden.
  • Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmitteln bzw. -reinigern wird grundsätzlich verzichtet, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche handelt.
  • Auf folgende Reinigungsmittel wird verzichtet: Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale, Lufterfrischer / Duftspender für WC und Waschräume, chemische Abflussreiniger.

Die umweltbezogene Qualität der Leistung wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

  • Das Personal wird mindestens einmal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten unterwiesen.
  • Abfälle werden getrennt gesammelt und entsorgt (Bioabfall, Pappe und Papier, Leichtverpackung (gelbe Tonne), Restmüll, Glasabfall). Das Personal wird hinsichtlich der Mülltrennung unterwiesen.
  • Die Abfalltüten tragen das Siegel „Blauer Engel” oder das „EU Ecolabel“.

Die Bietenden mussten bestätigen, dass sie die branchenüblichen und jeweilig aktuell gültigen Tarif- und Mindestlöhne zahlen.

Händetrocknungssysteme waren nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Diese und zurückliegende Ausschreibungen des Umweltbundesamtes haben gezeigt, dass es möglich ist, alle gängigen Reinigungsmittel mit einem Umweltzeichen Typ 1 (beispielsweise EU-Ecolabel oder Blauer Engel) zu beschaffen und der Markt in der Lage ist, umweltfreundliche Produkte verschiedener Hersteller im Bereich Reinigung anzubieten.

Effekte und Einsparungen

Bemerkungen

Die vorgegebenen Anforderungen bewirken eine hohe soziale und umweltbezogene ⁠Nachhaltigkeit⁠ der Leistung.

Die Anforderungen an die Reinigungsmittel führen zu einer Begrenzung der Menge schädlicher Inhaltsstoffe, zu geringeren Auswirkungen auf die Umwelt, zu einer Verringerung der Reinigungsmittelmenge pro Verwendung und zu einer Reduzierung des Verpackungsabfalls.

Hierdurch erfolgt eine Verringerung oder Vermeidung von Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch gefährliche Stoffe.

Unterlagen

Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:

  • Ausschreibungstext
Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Reinigungsdienstleistungen  Reinigung  Reinigungsmittel