Stadt Aachen: Beschaffung von Unterhaltsreinigung

Im Herbst 2017 hat die Stadt Aachen Unterhaltsreinigungsleistungen für vier Jahre mit einer Reinigungsfläche von 5.084,70 m2 in verschiedenen städtischen Objekten ausgeschrieben. Es gab zwei Lose mit unterschiedlichen Objekten.

Folgende Reinigungsmittel waren nicht zugelassen:

  • Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale
  • Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume
  • Chemische Abflussreiniger

Die Anbieter mussten einen Fragebogen (in Anlehnung an den ⁠UBA⁠-Fragebogen) zur Umweltverträglichkeit für jedes im Rahmen der Auftragsausführung zum Einsatz kommende Reinigungs- und Pflegemittel ausfüllen. Die Anforderungen entsprachen dem EU Ecolabel für Allzweck- und Sanitärreiniger (2011/383/EU). Es handelt sich nur um Ausschlusskriterien. Eine Bepunktung der Erfüllung der Kriterien findet nicht statt.
Die Anforderungen galten als erfüllt, wenn eins der folgenden Umweltzeichen für das Produkt vorhanden war:

  • EU Ecolabel 
  • Blauer Engel 
  • Österreichisches Umweltzeichen

War keins der Umweltzeichen vorhanden, musste jedes einzelne Kriterium bestätigt werden. Die Kriterien betrafen die Kategorien Gewässerschutz, biologische Abbaubarkeit von Tensiden, verbotene oder Beschränkungen unterworfene Stoffe und Gemische, Duftstoffe, flüchtige organische Verbindungen und Phosphor.
Des Weiteren ist das Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen. (Für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist eine Schulung bei Einstellung durchzuführen.) Im Falle eines Produktwechsels ist eine Nachschulung erforderlich.
Alle Schulungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung zzgl. einer Auflistung, der Schulungsinhalte, der Schulungsdauer sowie die exakte Bezeichnung der Produkte. Sie enthält zudem die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Es gab keine Nachfragen oder Probleme bzgl. der ökologischen Anforderungen. Es lagen sechs Angebote vor. Die Reinigungsmittel der Bieter, die den Zuschlag erhalten haben, waren in Los 1 mit dem EU Ecolabel und in Los 2 mit keinem Umweltzeichen ausgezeichnet.

Effekte und Einsparungen

Bemerkungen

Bestimmte Reinigungsmittel wie z. B. WC-Steine oder chemische Abflussreiniger sind nicht zugelassen. Durch die Nicht-Zulassung dürfte aber keine finanzielle Einsparung zu erwarten sein. Die Reinigungsfirma muss letztlich mit anderen Reinigungsmitteln/-hilfsmitteln die vertragsgemäße Unterhaltsreinigung sicherstellen. Bezugnehmend auf die Erfüllung der Umweltzeichen bzw. einzelner Kriterien ist ebenfalls nicht davon auszugehen, dass hierdurch finanzielle Einsparungen erzielt werden konnten. Stattdessen ist davon auszugehen, dass Reinigungsmittel, die diese Kriterien nicht erfüllen, häufig günstiger beschafft werden können.
Umwelt- und gesundheitsbezogene Effekte können nicht beziffert werden.

Verwendete Arbeitshilfen

  • Anbieterfragebogen der Stadt Aachen für die Beschaffung von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln
  • Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln des Umweltbundesamtes
  • Ausschreibungskriterien des Bundeslandes Hessen

Unterlagen

Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:

• Besondere Vertragsbedingungen
• Leistungsbeschreibung
• Anbieterfragebogen der Stadt Aachen für die Beschaffung von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln
• Mustervertrag Gebäudereinigung

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 Unterhaltsreinigung  Reinigungsmittel