Bemerkungen Bestimmte Reinigungsmittel wie z. B. WC-Steine oder chemische Abflussreiniger sind nicht zugelassen. Durch die Nicht-Zulassung dürfte aber keine finanzielle Einsparung zu erwarten sein. Die Reinigungsfirma muss letztlich mit anderen Reinigungsmitteln/-hilfsmitteln die vertragsgemäße Unterhaltsreinigung sicherstellen. Bezugnehmend auf die Erfüllung der Umweltzeichen bzw. einzelner Kriterien ist ebenfalls nicht davon auszugehen, dass hierdurch finanzielle Einsparungen erzielt werden konnten. Stattdessen ist davon auszugehen, dass Reinigungsmittel, die diese Kriterien nicht erfüllen, häufig günstiger beschafft werden können.
Umwelt- und gesundheitsbezogene Effekte können nicht beziffert werden.