Hamburg: Beschaffung von Produkten zur Reinigung und Hygiene
Im Dezember 2018 hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) einen Rahmenvertrag über zwei Jahre (mit Verlängerungsoption) für folgende Produkte für die Behörden und Schulen der FHH europaweit ausgeschrieben: Hygienepapier und Spender, Reinigungsutensilien, Eimer und Abfallsäcke, Flüssigseifen und Spender (alle Los 1), Reinigungsmittel (Los 2) und Trockenseifen und Spender (Los 3).
48
Die Hygienepapiere und Reinigungsmittel mussten die in den Vergabeunterlagen angefügten Anbieterfragebögen (vom UBA) genannten Kriterien erfüllen, um bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden zu können. Zum Nachweis war für jedes angebotene Produkt der ausgefüllte Anbieterfragebogen zusammen mit den darin geforderten Nachweisen vorzulegen. Sofern das Produkt mit dem Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 5 (für Hygienepapiere) oder mit dem EU Ecolabel (für Reinigungsmittel) gekennzeichnet war, konnten die Einzelnachweise (mit Ausnahme des Nachweises für den Weißegrad des Endprodukts bei den Hygienepapieren) entfallen. Es wurde gesondert darauf hingewiesen, dass das EU Ecolabel für Hygienepapiere allein kein vergleichbares Zertifikat darstellt, da hier der Mindestanteil von Recyclingfasern von der Anforderung von 100 % Recyclingfasern vom Blauen Engel abweicht. Die Anbieter hatten in der Vergangenheit das EU Ecolabel und den Blauen Engel als vergleichbar dargestellt. Die Seifen und Reinigungsmittel durften kein Mikroplastik beinhalten. Lagen über die Anforderungen hinausgehende umweltrelevante Produkteigenschaften vor, so flossen diese in die Angebotswertung ein. Weitere Umweltanforderungen:
Verpackungsmaterial aus Karton oder Papier musste aus recyceltem oder recyclingfähigem Material bestehen oder nachweislich für ein Mehrwegsystem vorgesehen sein. Regenwaldhölzer durften kein Bestandteil der Verpackung sein. Bei der Verwendung von Folien sollte ausschließlich transparentes Polyethylen verwendet werden. Der Einsatz von PVC war ausgeschlossen.
Die metallische Beschichtung von Kunststoffgehäusen war nicht erlaubt. Zum Einsatz kommende Kunststoffe, sollten so zusammengesetzt sein, dass eine sortenreine Trennung möglich ist. Sofern nicht anders in den Produktkatalogen ausgewiesen, war ausschließlich Polyethylen zu verwenden. Der Einsatz von PVC war ausgeschlossen.
Die Fahrzeuge, welche zur Belieferung der FHH aus diesem Vertrag heraus eingesetzt werden, müssen mindestens der Euro-Norm 5 gemäß der EU Norm 715/2007/EG bzw. 99/96/ EG entsprechen. Der Einsatz von Fahrzeugen, welche diese Mindestanforderungen übersteigen wurde in der Wertung berücksichtigt.
Alle eingesetzten Hölzer mussten einer nachhaltigen Forstwirtschaft entstammen oder recycelt sein.
Für Los 1 gab es drei, für Los 2 vier und für Los 3 drei Angebote. Es gab keine Nachfragen bezüglich der Umweltanforderungen. Die vorgelegten Umweltzeichen waren (je nach Produktgruppe) Blauer Engel, FSC recycled, EU Ecolabel, FSC.
Effekte und Einsparungen
Bemerkungen
Die Kosten waren nur geringfügig höher als bei der letzten Ausschreibung während die Papierpreise gestiegen sind und zusätzliche Umweltanforderungen in die Ausschreibung 2018 aufgenommen wurden.
Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
Beschlüsse / Dienstanweisungen zum umweltfreundlichen Beschaffungswesen
Ausschreibungstext
Bewertungsschema zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
Kontakt
Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-RoßlauBitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.Derzeit besteht leider keine telefonische Erreichbarkeit.Bei der Beantwortung von Anfragen kann es zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.