GUV Hannover: Beschaffung von Multifunktions- und Drucksystemen
Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen sind Unfallversicherungsträger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ausgeschrieben war ein All-In-Mietvertrag für 12 Multifunktionsgeräte und Arbeitsplatzdrucker über eine Laufzeit von fünf Jahren.
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Ausgeschrieben war im Jahr 2022 ein All-In-Mietvertrag über die Anmietung von fabrikneuen, digitalen Multifunktionsgeräten, Arbeitsplatzdruckern und Zusatzeinrichtungen einschließlich deren Einbindung in das vorhandene Netz, Fernwartungssoftware, Follow-Me-Konzept-Software sowie die Belieferung der für den Betrieb der Geräte erforderlichen Verbrauchsmaterialien (beispielsweise Toner/Patronen und Verschleißteile - ausgenommen sind Papier und Heftklammern) inkl. aller Entsorgungsmaßnahmen. Das jährliche Gesamtdruckvolumen wurde mit ca. 1.000.000 Seiten, hiervon ca. 35.000 Farbseiten angegeben.
Anforderungen an die Geräte
► Die Geräte müssen in der Lage sein, ihre Netzwerkkonfiguration von einem DHCP-Server zu beziehen.
► Anzubieten sind Geräte ohne Festplatte, die unerledigte Druckaufträge im Arbeitsspeicher vorhalten.
► Die Geräte dürfen über keine Router- oder Datenübertragungsfunktionalität verfügen.
► Durch ein Follow-Me Konzept sollen die frei zugänglichen Systeme gem. DVSGO geschützt werden und nur mittels der Chips die MFP aktiviert werden.
► Die benötigte Software für die Nutzung der Geräte ist kostenfrei anzubieten.
► Die für den Betrieb der Geräte benötigten Verbrauchsmaterialien stellt der Auftragnehmer in ausreichender Menge zur Verfügung.
Umweltverträglichkeit
► Die Geräte dürfen die festgelegten Richtwerte (DE-UZ 219 oder gleichwertige Richtlinien) hinsichtlich Geräusch-, Staub- und Ozon-Emissionen nicht überschreiten. Ein entsprechender Nachweis ist durch aktuelle Umweltdatenblätter zu erbringen. Darüber hinaus sind die Beschaffenheit des Toners und eine Negativbescheinigung über den durchgeführten Ames-Test oder eines gleichwertigen Tests darzulegen.
► Kunststoffteile müssen gem. ISO 11469/DIN 54840 gekennzeichnet sein. Die Geräte müssen störungsfrei mit kopierfähigem Recyclingpapier nach DIN 19309 betrieben werden können.
► Die Entsorgung von Tonerbehältern, Resttoner, Trommeln sowie Geräte selbst, ist vom Anbieter in umweltschonender Weise vorzunehmen. Ein entsprechendes Konzept mit einer Garantieerklärung zu dessen Einhaltung ist auf Verlangen vorzulegen.
Der GUV führte eine öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO durch. Insgesamt gingen 5 gültige Angebote ein.
Die Minimierung des Energiebedarfs wird neben der Verringerung der Anzahl eingesetzter Geräte auch durch die Sparsamkeit der beschafften Drucksysteme unterstützt.
Die Höhe der Einsparung ist über die Reduzierung der Anzahl der Geräte und der Anpassung der Druckseiten gerade im Bereich 45 Seiten auf 35 Seiten erzielt worden.
Durch die Weiterentwicklung der Geräte konnte der durchschnittliche Stromverbrauch gesenkt werden und damit sind Einspareffekt bei den Stromkosten zu erzielen.
Verwendete Arbeitshilfen
Es wurde die Ausschreibungshilfe „Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung von Druck- und Multifunktionssystemen in Büroumgebungen“ (BITKOM) verwendet.
Unterlagen
Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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