Diese Studie im Auftrag des Umweltbundsamtes gibt einen Überblick über die politische Diskussion zu Umweltkriminalität auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene. Zudem wird die Rolle des Umweltstrafrechts beim Vollzug des Umweltrechts untersucht und Empfehlungen zu Verbesserungen entwickelt.
Die Grundlage dieser Erkenntnisse bildete die Auswertung zahlreicher einschlägiger Dokumente, der Kriminalitätsstatistiken, von Daten zu Umweltordnungswidrigkeiten, die von mehreren Bundesländern zur Verfügung gestellt wurden, und von mehr als 30 qualitativen Interviews mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei und Zoll sowie Umweltbehörden.
In der Studie werden ausgewählte Daten aus der Kriminalitätsstatistik dargestellt. Eine zentrale Erkenntnis: Die erfassten Fälle von Umweltstraftaten sind zwar zwischen 2004 und 2016 um 32 Prozent gesunken, die bekannt gewordenen Fälle aller in der Statistik erfassten Straftaten haben sich jedoch nur um 4 Prozent verringerten. Diese Abweichung und weitere Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben deuten auf eine hohe Dunkelziffer hin. Eine beträchtliche Anzahl von Umweltdelikte wird also in Deutschland gar nicht verfolgt. Gründe dafür sind neben einer verringerten Kontrollintensität auch eine weit verbreitete Überlastung der für Vollzug, Ermittlung und Strafverfolgung zuständigen Behörden im Umweltbereich.
Eine umfassende Auswertung der Daten enthält die ebenfalls im Rahmen dieser Studie erstellte UBA-Publikation „Umweltdelikte 2016“.