Umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott wird einfacher

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Künftig wird es noch leichter, alte Elektrogeräte umweltgerecht zu ensorgen
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Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Neben den Kommunen nimmt ab sofort auch der Handel alte Geräte zurück – kostenlos. Ziel ist es unter anderem, mehr Elektroaltgeräte fachgerecht zu sammeln. Diese Geräte können ab jetzt auch in vielen Fachgeschäften und über den Versand abgegeben werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen jetzt in allen Geschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern bei jedem Neukauf ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgeben. Kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter dürfen dort auch ohne Neukauf kostenlos abgegeben werden – egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden. Die Abgabe darf deshalb nicht von weiteren Bedingungen – etwa der Vorlage des Kassenzettels – abhängig gemacht werden. Dasselbe gilt auch im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Diese Rücknahmepflicht des Handels gilt nach Ablauf einer neunmonatigen Übergangsfrist und damit spätestens ab dem 24. Juli 2016.

Was passiert mit den Altgeräten? Mit der Sammlung von Elektroaltgeräten unterliegen die Händler (Vertreiber) den gleichen rechtlichen Anforderungen wie bislang schon die Hersteller. So müssen sie ihre Sammeltätigkeit zunächst der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) melden. Sofern die gesammelten Altgeräte nicht mehr zur Wiederverwendung aufbereitet werden können, können die Vertreiber sie eigenverantwortlich nach den Vorgaben des ElektroG entsorgen. Alternativ geben sie die Altgeräte zur fachgerechten Entsorgung an einen Hersteller oder eine kommunale Sammelstelle weiter. Außerdem müssen die Vertreiber den Verbleib der Altgeräte dokumentieren und die erhobenen Daten der stiftung ear mitteilen.

Hintergrund: Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym sowie mitunter gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen wie Quecksilber in Energiesparlampen. Um effektiv und umweltgerecht zu recyceln, müssen daher möglichst viele Elektroaltgeräte getrennt gesammelt werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird deshalb die umweltgerechte Abgabe ihrer Altgeräte ab sofort erleichtert. Die von der EU geforderte Sammelmenge von jährlich vier Kilogramm je Einwohner wird derzeit in Deutschland mit durchschnittlich acht Kilogramm deutlich übertroffen, dennoch gibt es erhebliche Steigerungsmöglichkeiten. Daher setzt das neue ElektroG anspruchsvollere Sammel- und Verwertungsziele. Dank der flächendeckenden Sammlung im Handel vervielfacht sich die Zahl der verfügbaren Sammelstellen – die zudem durch kürzere Wege und längere Öffnungszeiten oft auch besser erreichbar sind.