Die Behauptung von Landwärme, das UBA hätte mögliche UER-Betrugsfälle „weder geprüft, verfolgt noch sanktioniert“ entbehrt jeglicher Grundlage. Tatsächlich hat das UBA die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um möglichen Betrugsfällen zu begegnen:
- Verwaltungsrechtliches Verfahren: Das UBA hat von verschiedenen Seiten Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei bereits genehmigten UER-Projekten erhalten. Das UBA ist diesen Hinweisen unmittelbar nachgegangen und prüft diese umfassend.
- Beauftragung einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei: Das UBA hat eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei aus Deutschland mit ihrer Partnerkanzlei mit Büros an allen wichtigen Wirtschaftsstandorten in China damit beauftragt, das UBA bei der Aufklärung der Vorwürfe und der Kontrolle der UER-Projekte auch vor Ort sowie bei der Umsetzung daraus resultierender weiterer Maßnahmen zu unterstützen.
- Änderung der UER-Verordnung (UERV): Nach Vorliegen erster konkreter Hinweise aus dem UBA hat das Bundesumweltministerium (BMUV) bereits zu Beginn 2024 entschieden, die Anrechnung von UERs frühzeitig zu beenden und entsprechende Änderungen an der UERV auf den Weg gebracht. Hintergrund war, dass sich das System der Anrechnung von UER bereits seit Längerem als intransparent und schwer kontrollierbar erwiesen hat. Neue Projekte können seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr beantragt werden.
- Abgabe an die deutsche Staatsanwaltschaft: Das UBA hat in begründeten Verdachtsfällen Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das UBA unterstützt die Ermittlungen aktiv. Im Juli 2024 fanden im Rahmen der Ermittlungen bereits Durchsuchungen statt. Die Ermittlungen dauern noch an.
Das Umweltbundesamt arbeitet weiterhin intensiv an der Aufklärung der Vorfälle.