Das vormalige Emissionsminderungsziel der EU für 2050 von 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 aus der Low-Carbon-Roadmap (2011) ist nach heutigem Kenntnisstand veraltet. Auch die derzeit gültigen 2030er-EU-Klimaschutzziele sind nach Auffassung des UBA nicht im Einklang mit den langfristigen Klimaschutzzielen des Übereinkommens von Paris (ÜvP). Der UN-Weltklimarat (IPCC) hat mit seinem neuesten Sonderbericht zur 1.5°C-globalen Erwärmung allen Staaten eine profunde und aktuelle Wissensgrundlage für die zwingend erforderliche Verschärfung der nationalen Klimaschutzbemühungen vorgelegt. Dies gilt besonders auch für die Europäische Union.
Die neue Langfrist-Klimaschutzstrategie der EU sollte aus Sicht des UBA folgende Elemente enthalten:
- Treibhausgasneutralität über alle Wirtschaftsbereiche bis spätestens 2050: Die EU muss auf ihrem Territorium alle Emissionen von Treibhausgasen (THG) bis 2050 um mindestens 95 Prozent unter das Niveau von 1990 senken.
- Deutlich stärkere THG-Emissionsreduktion im Zeitraum bis 2030 als bisher vorgesehen: Denn die Summe aller Emissionen (kumulierte Emissionen) bis 2050 muss minimiert werden, um den Temperaturanstieg so weit wie möglich zu begrenzen. Lineare Emissionsminderungspfade reichen nicht aus.
- Schneller Wechsel von fossilen zu erneuerbaren und nachhaltigen Energieträgern: Ein dekarbonisiertes Energiesystem erfordert eine vollkommen auf erneuerbare Energieträger ausgerichtete nachhaltige Energieversorgung für alle Anwendungsbereiche, ohne Rückgriff auf Atomenergie, Kohlendioxidspeicherung im Untergrund und Anbaubiomasse. Im Zuge der Dekarbonisierung des gesamten Energiesystems muss die Stromproduktion bereits lange vor der Jahrhundertmitte vollständig auf erneuerbare Energieträger umgestellt sein (Sektorkopplung).
- Ausgleichsmaßnahmen für verbleibende THG-Emissionen von maximal 5 Prozent des Ausgangsniveaus entwickeln: Die im Jahr 2050 verbleibenden Emissionen von maximal 5 Prozent des Ausgangsniveaus sollten entweder mit Maßnahmen zum Entzug von Kohlendioxid aus der Atmosphäre (etwa durch Aufforstung von Wäldern) oder zusätzlichen Minderungsmaßnahmen außerhalb der EU ausgeglichen werden.
- Mittel- und langfristige Klimaschutzziele allein auf dem Territorium der EU erreichen: Die EU sollte die Marktmechanismen in Artikel 6 des ÜvP ausschließlich dazu nutzen, Klimaschutzanstrengungen außerhalb der EU zu unterstützen.
- Umsetzung der neuen Strategie durch hochrangige EU-Gremien sicherstellen: Eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Langfrist-Klimaschutzstrategie setzt eine ambitionierte Beteiligung und Koordinierung seitens des Europäischen Rates voraus, da die Strategie weitreichende Implikationen für die Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaftsweise in Europa haben wird. Daher sollte die Strategie Synergien ausschöpfen und potenzielle Zielkonflikte mit den jeweiligen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen adressieren.
Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des UBA (auf Englisch).