Die Listen der jährlichen Auswertungen der NO2-Konzentrationen aller Messstationen für die vergangenen Berichtsjahre findet sich fortlaufend aktualisiert auf der Webseite des UBA. Grundlage bilden alle aus den Ländern gemeldeten Stationen und Messwerte. Welche Stationen aufgenommen und berichtet werden, entscheiden die Länder unter Berücksichtigung der Vorgaben der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung. Das UBA hat mit den Messnetzen der Länder vereinbart, dass bis Ende Mai die finalen Daten des Vorjahres zu melden sind, die dann vom UBA aufbereitet und im Rahmen der Berichtspflichten Ende September an die EU berichtet werden. So hatten dies auch dieses Jahr alle Länder getan. Auf Grundlage dieser Meldungen hat das UBA im Mai die Liste der Städte mit NO2-Grenzwertüberschreitungen erstellt.
Das Land Hessen hat Mitte September noch zwei bis dahin nicht aufgeführte Messstationen für 2017 gemeldet und für die Berichterstattung bereitgestellt: Frankfurt Börneplatz und Darmstadt Hügelstraße 26. Nachmeldungen einzelner Stationen kommen selten vor, werden aber natürlich, so sie noch rechtzeitig erfolgen, in die offizielle Berichterstattung aufgenommen.
Die gesamte Liste der Städte mit Grenzwertüberschreitungen (über 40 Mikrogramm pro Kubikemeter Luft im Jahresmittel) können Sie hier herunterladen.