Der Abschlussbericht des Vorhabens zeigt anhand von Praxis-Fallstudien und einer Analyse des einschlägigen rechtlichen Rahmens, dass ein Siedlungsrückzug als Instrument der Politik (Nutzungsaufgabe und/oder Rückbau Wohn-, Gewerbe- und Erschließungsinfrastrukturen) aus Gründen des Klima- oder demografischen Wandels im Recht nicht unmittelbar zu finden ist. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit.
Dennoch ist es für die Träger der Landes-, Regional- und kommunalen Bodennutzungsplanung möglich, im Rahmen eines langfristig angelegten Rückzugkonzepts präventiv steuernd einzugreifen. Damit können im Wege planerischer Festlegungen zur Gebietsstruktur und Freiraumnutzung auch nicht hinreichend robuste Siedlungen und Verkehrsflächen in besonders gefährdeten Bereichen verhindert werden. Nur in Einzelfällen kann ordnungsrechtlich in den Gebäude- und Infrastrukturbestand selbst eingegriffen werden.
Erste Handlungsansätze können ausgewählte Anpassungen im Rechtsrahmen sein. Diese gilt es noch weiter zu diskutieren und in der Praxis zu erproben.