Reform des deutschen Vergaberechts

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Umweltaspekte in der öffentlichen Beschaffung mit Vergaberechtsreform gestärkt
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Am 7. Januar 2015 hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Reform des deutschen Vergaberechts verabschiedet. Auf dieser Basis wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Frühjahr 2015 einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Umsetzung der Reform vorlegen.

Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe soll auf Grundlage des gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele - zum Beispiel umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte - im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden ausgeweitet.

Anlass für die Reform ist die Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht, die bis April 2016 erfolgen muss.

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Schlagworte:
 EU-Vergaberichtlinien  Vergaberecht  Öffentliche Vergabe