Der ab dem Jahr 2023 nun jährlich erscheinende Projektionsbericht untersucht, wie aktuelle und geplante Klimaschutzinstrumente in Deutschland sich auf die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren auswirken werden. Die Ergebnisse fließen auch in den jährlichen Klimaschutzbericht ein. So wird jedes Jahr geprüft, ob die aktuelle Klimaschutzpolitik ausreicht, um Deutschlands Klimaziele zu erreichen oder ob nachgesteuert werden muss.
Das Umweltbundesamt koordiniert die Erstellung der Projektionsberichte. Die Annahmen zu Rahmendaten für die Modellierung des Projektionsberichtes werden standardmäßig vor dem Modellierungsstart festgelegt, etwa Annahmen zur Entwicklung der Energiepreise, der Zertifikatepreise im europäischen und im nationalen Emissionshandel sowie des Bruttoinlandsproduktes. Erstmals werden diese frühzeitig zum Modellierungsstart der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt: Rahmendaten für den Projektionsbericht 2023.
Mehr zu den Projektionsberichten
Für die Erstellung der Projektionsberichte der Bundesregierung beauftragt das Umweltbundesamt regelmäßig ein Forschungskonsortium, welches mit einem detaillierten integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich aktuell implementierte und geplante Klimaschutzpolitiken und -maßnahmen (sogenannte „policies and measures“) auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2050 auswirken. Das Umweltbundesamt koordiniert die Projektionsberichte in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und LULUCF). Kern des nun jährlichen Projektionsberichtes bilden zwei Szenarien:
- Das Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) projiziert die Treibhausgasminderungswirkungen sowie Energieverbräuche aktueller Klimaschutzpolitiken und -maßnahmen, berechnet also mit einem Rechenmodell, unter zahlreichen Annahmen, wie hoch die Treibhausgasemissionen und Energieverbräuche sowie zahlreiche weitere Indikatoren unter Berücksichtigung der aktuellen Politik und Maßnahmen in der Zukunft sein können.
- In das Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) gehen zusätzlich zu den Maßnahmen des MMS bisher lediglich geplante, jedoch noch nicht implementierte Maßnahmen ein.
Die Modellbeschreibungen, viele Indikatoren und Grafiken sowie Einzelmaßnahmenabschätzungen finden sich im Projektionsbericht.
Die rechtliche Grundlage für die Berichterstattung sind die EU-Governance-Verordnung (Artikel 18) sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 10).