Der englischsprachige Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „International Governance for an Environmentally Sound Supply of Raw Materials (InGoRo)“ beinhaltet die Bewertung ausgewählter Governance-Instrumente, Schlussfolgerungen und konkrete Handlungsvorschläge für die Umwelt- und Rohstoffpolitik Deutschlands.
Ausgewählte Empfehlungen
Als zentrales Ergebnis ist festzuhalten, dass es derzeit keine erfolgsversprechenden politischen Aussichten für einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag über verantwortungsvollen Bergbau und die Beschaffung von Mineralien gibt.
Dennoch könnte die Bundesregierung mit der Unterstützung anderer Staaten eine Initiative für eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung im Rahmen der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5) im Jahr 2021 einbringen, die zum Beispiel zu weiterreichenden Selbstverpflichtungen einzelner Vertragsstaaten führt. Dies scheint aussichtsreich, da der aktuelle Bericht des „International Resource Panel“ (UN IRP) mit dem Titel „Mineral Resources Governance in the 21st Century“ im Frühjahr 2019 von UNEA-4 der offiziell anerkannt wurde. Darüber hinaus könnte die Bundesregierung die laufenden Verhandlungen über einen Globalen Umweltpakt in der noch frühen Phase nutzen, um die Rohstoffgewinnung als neuen Vertragsbestandteil in den Verhandlungsprozess einzubeziehen.
Als erfolgversprechender stufen die Autorinnen und Autoren einen Vorstoß von Deutschland und der Europäischen Union zur Entwicklung einer internationalen, unverbindlichen Norm für verantwortungsvollen Bergbau unter Einbeziehung Chinas und anderer rohstoffexportierender Schwellen- oder Entwicklungsländer ein. Sie sehen bereits eine Vielzahl von Ansätzen, um solche Standards auf der ganzen Welt zu schaffen und zu etablieren. Einige davon werden von Staaten, Bergbauindustrien oder anderen relevanten Interessengruppen betrieben und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Die mittlerweile unübersichtliche Zahl von Initiativen führt dazu, dass der Wunsch nach einem international einheitlichen Standard für den Bergbau wächst.
Das Umweltbundesamt wird sich zusammen mit dem Bundesumweltministerium dafür einsetzen, dass die Bundesregierung geeignete Schritte berät und sich beispielsweise bei der Fortschreibung ihres Ressourceneffizienzprogramms sowie der Rohstoffstrategie bereits zu ersten konkreten Maßnahmen bekennt.
Vorgehen im Projekt
Auf der Grundlage eines jeweils angepassten Kriterienkatalogs wurden ausgewählte völkerrechtliche Prinzipien (z. B. Vorsorgeprinzip), völkerrechtliche Verträge (z. B. UNCCD, Espoo, Minamata, ILO), sogenannte „Soft Law“ (z. B. ASI, TSM, OECD DD Guidance, etc.) sowie nationale und europäische Regelungen mit extraterritorialer Wirkung (EU-Konfliktmineralienverordnung, EU-Holzverordnung, franz. Gesetz zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten) untersucht und daraufhin bewertet, ob und inwieweit sie geeignete Ansätze und Mechanismen zur Förderung eines verantwortungsvollen internationalen Bergbaus enthalten.
Die Bestandsanalyse ermöglicht Rückschlüsse, ob ein eigenständiger bergbauspezifischer Ansatz, wie beispielsweise ein völkerrechtliches Übereinkommen für einen verantwortungsvollen Bergbau, verfolgt werden sollte, inwieweit bestehende Verträge und Verordnungen ergänzt werden können oder ob andere, z. B. freiwillige oder finanzielle Ansätze, erfolgversprechender erscheinen. Ergänzt wurde die Untersuchung durch drei ausgewählte Fallstudien und Interviews mit Personen aus der Praxis.