Neue Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 01.01.2014

Ab 01.01.2014 gelten neue Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren. Diese sind in der VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren festgelegt.

Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 335/17 vom 14.12.2013 veröffentlicht. Sie tritt am 01.01.2014 in Kraft.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Schwellenwerte