Neue Grenzwerte für krebserregende PAK in Spielzeug & Co.

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Für Spielzeug und Babyartikel gelten besonders strenge Grenzwerte für PAK.
Quelle: debramillet / Fotolia.com

Alltagsprodukte dürfen seit dem 27. Dezember 2015 nur noch sehr geringe Mengen an acht Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten, die als krebserregend gelten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt ein Grenzwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm. Für andere gummi- oder kunststoffhaltige Erzeugnisse, wie Gartenhandschuhe oder Mousepads, ist ein Milligramm pro Kilogramm zulässig.

Grundlage ist Anhang XVII der europäischen Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠. Die neuen Grenzwerte gelten EU-weit und auch für Importartikel aus anderen Ländern. ⁠PAK⁠ gelangen zum Beispiel über bestimmte Öle aus der Erdölverarbeitung, die zum Weichmachen Gummi und Kunststoffen beigemischt werden, in Verbraucherprodukte. Über Hautkontakt können sie vom Menschen aufgenommen werden. Wie man ⁠PAK⁠ im Alltag meidet, erklärt unser frisch aktualisiertes Hintergrundpapier.

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Schlagworte:
 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe  REACH  EU-Chemikalienverordnung  Schadstoffe in Produkten