Die Konvention soll der Öffentlichkeit helfen, sich bei umweltrelevanten Entscheidungsverfahren informieren, beteiligen und Interessen vor Gericht durchsetzen zu können. Das Vorhaben klärte über eine gute Öffentlichkeitsbeteiligungskultur auf, in der Betroffene ihre Interessen an einer intakten Umwelt ausreichend artikulieren und ggf. durchsetzen können, sich in Entscheidungsprozesse einbringen dürfen und Rechtsschutzmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren und vor Gericht wahrnehmen können. Damit sich alle besser über Umweltbelastungen durch Betriebe, wie Fabriken oder Kraftwerke, informieren können, wurden die Länder auch dabei unterstützt, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) zu errichten und zu betreiben.