Abfallwirtschaft und ‘Zero Waste’ in der Türkei: Teil 2B: Recycling & Verwertung von Kunststoffen & nicht- gefährlichen Abfällen

ThemaKreislaufwirtschaft
LandTürkei
Projektnummer156959
Durchführende Organisation
INFRASTRUKTUR & UMWELT – Professor Böhm und Partner
Julius-Reiber-Straße 17
64293 Darmstadt
Deutschland
Laufzeit bis
Kurzinformation

Als EU-Beitrittsland hat die Türkei ihr Abfallrecht und entsprechende Verordnungen mit dem EU-Recht harmonisiert. Das türkische Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und ⁠Klimawandel⁠ und seine Generaldirektionen sind für die Gesetzgebung und Kontrolle der Abfallwirtschaft zuständig. Die Verwertung und das Recycling nicht-gefährlicher Abfälle ist ein komplexes System mit einer Vielzahl öffentlicher und privatwirtschaftlicher Akteurinnen*Akteure. Deren effiziente und sektorübergreifende Zusammenarbeit soll die erfolgreiche Umsetzung der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung unterstützen.