Die Bundes- aber auch die Landesverwaltung verursacht Verkehr durch Dienstreisen, Dienstfahrten und die Arbeitswege ihrer Beschäftigten und Vertragspartner. Als großer Arbeitgeber kann die Bundesverwaltung in vielen Städten und Regionen dazu beitragen, dass Klima, Umwelt und Mensch weniger belastet werden: Weniger Treibhausgase, weniger Luftschadstoffe und weniger Lärm sind möglich.
Der Praxisleitfaden, der im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Deutschen Institut für Urbanistik erarbeitet worden ist, zeigt systematisch Wege auf, wie die Bundesverwaltung bei Dienstreisen, Arbeitswegen und beim Fuhrparkmanagement ihren Beitrag zur umweltverträglichen Gestaltung des Verkehrs im Rahmen des behördlichen Mobilitätsmanagements leisten kann. Es werden konkrete Maßnahmen zur umweltverträglichen Gestaltung des Verkehrs beschrieben und mit guten Beispielen aus Bundes- und Landesbehörden illustriert. In Abhängigkeit von der Ausgangssituation der einzelnen Behörden – wie beispielsweise den Standortbedingungen und der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln – werden entsprechende Maßnahmen angeboten, um den öffentlichen Verkehr sowie Fuß- und Radverkehr zu fördern.
Darüber hinaus enthält der Leitfaden unter anderem Handlungsempfehlungen zur organisatorischen Verankerung und verpflichtenden Einführung des Mobilitätsmanagements in Behörden und der Beseitigung von Hemmnissen bei der Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel in den gesetzlichen Regelwerken wie dem Bundesreisekostenrecht und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Die Empfehlungen wurden gemeinsam mit Fachleuten aus der Bundesverwaltung, Ministerien der Länder, Verbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis in drei Themenworkshops diskutiert.
Am Beispiel von drei Behörden unterschiedlicher Größe und Standorte skizziert der Leitfaden abschließend die Einführung eines systematischen Mobilitätsmanagements.