Mehrwegquote bei Getränken weit von gesetzlichem Ziel entfernt

Mehrwegflaschen in der Produktionzum Vergrößern anklicken
Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht die beste Wahl.
Quelle: Oliver Sved / Fotolia.com

Im aktuellen Berichtsjahr 2022 hat die Mehrwegquote mit 33,5 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin deutlich verfehlt. Seit 2022 gilt die Pfandpflicht für nahezu alle Getränkesegmente, was sich auf die jährliche Erhebung des Anteils von Getränken in Mehrwegverpackungen auswirkt.

Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht. Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt.

Für das Jahr 2022 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 33,5 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Zum Vergleich, die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 2022 unverändert 42,6 Prozent.

In § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz ist als Ziel ein Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von 70 Prozent festgelegt. Diese Vorgabe wurde im Jahr 2022 erneut nicht erreicht. Das gesetzliche Ziel wurde um 36,5 Prozentpunkte unterschritten.

Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch unserem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wiederbefüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.

Der Bericht zur Bundesweiten Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen mit Bezugsjahr 2022 gibt es hier zum nachlesen

 

Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2018 bis 2022, in Prozent
Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2018 bis 2022, in Prozent
Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM)
Mehrweganteile für alle Getränke sowie unterschieden nach seit 2003 bepfandeten und bis einschließlich 2021 nicht-pfandpflichtigen Getränken 2018 bis 2022, in Prozent
Mehrweganteile für alle Getränke, bepfandeten und nicht-pfandpflicht. Getränken 2018-2022,in Prozent
Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM)
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 Mehrweg  Einwegpfand  Verpackungsgesetz  Getränkeverpackung