Die Bundesverwaltung handelte im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit erneut zielgerichteter – ein Programm, das sich die Bundesregierung selbst auferlegt hat. Wie der Monitoringbericht 2022 dazu zeigt, will sie damit Vorbild sein und zeigen, dass Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln umgesetzt werden kann.
Die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenprogramms vom August 2021 sieht eine breitere Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien in der Bundesverwaltung vor. Neben den klassischen Anwendungsfeldern wie Wärmeenergieverbrauch, Beschaffung und Mobilität wurden weitere Felder aufgenommen, wie Diversität und Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung.
Gerade bei den Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung hat die Bundesverwaltung in der Kürze der Zeit bereits viel erreicht: Alle vorgesehenen fünf Teilmaßnahmen waren 2022 bereits größtenteils, eine davon sogar schon vollständig erreicht. Kurz dahinter stand in der Zielerreichung das Anwendungsfeld Gesundheit. Von sechs Teilmaßnahmen waren drei bereits vollständig erreicht, zugleich eine teilweise umgesetzt und eine weitere begonnen.
Auch in den großen, klassischen Anwendungsfeldern Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften, Mobilität und Beschaffung mit bis zu 24 Teilmaßnahmen waren im Berichtsjahr mehrere vollständig umgesetzte Vorgaben vorzuweisen. Dies galt etwa für Energieeffizienzvorgaben des Klimaschutzprogramms bei Neubauten und Sanierungsvorhaben. Ebenso wurden etwa bei Dienstreisen Vorgaben bereits vollständig umgesetzt: Im Berichtszeitraum galt bereits längst der Grundsatz, eine Reise möglichst zu vermeiden. Sofern sie jedoch unvermeidbar war, wurde die Reise im Inland und in das benachbarte Ausland mit der Bahn vorgenommen. Und wenn im Rahmen einer Dienstreise die Nutzung eines Personenkraftfahrzeugs erforderlich war, wurde möglichst ein emissionsarmes Fahrzeug gewählt. Zudem wurde die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung weiter ausgebaut, die bei der Sachstandserhebung für das Monitoring Unterstützung leistet.
Insgesamt hat sich im Vorjahresvergleich der Anteil der vollständig umgesetzten Maßnahmen verdoppelt, und zwar auf etwa ein Achtel aller Maßnahmen. Gut ein Fünftel der Maßnahmen waren großteils umgesetzt und ein Drittel zumindest teilweise. Zusammen betrachtet, lässt sich feststellen, dass gut zwei Drittel der Maßnahmen mindestens teilweise umgesetzt waren. Im Vorjahr traf das erst auf etwa die Hälfte aller Maßnahmen zu. Das heißt, die Bundesverwaltung hat sich in ihrem Verwaltungshandeln weiter im Sinne der Nachhaltigkeit entwickelt.