Liste zu Anlagen nach EU-Industrieemissionsrichtlinie online

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Die Industrieemissionsrichtlinie regelt die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen.
Quelle: Ian Brodie / fotolia.com

Über eine Liste aller deutschen Anlagen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie der EU fallen, können Sie ab sofort Informationen etwa zu Ausnahmegenehmigungen von Vorgaben der Emissionsminderung oder Daten der Emissionsüberwachung öffentlich übers Internet einsehen. Unter die Richtlinie fallen zum Beispiel Kohlekraftwerke und Intensivtierhaltungsanlagen.

Die Liste beziehungsweise die dort verlinkten Internetseiten enthalten unter anderem folgende Informationen:

  • Name und Adresse der Anlage und des zugehörigen Betriebs
  • Informationen zur Genehmigung der Anlage
  • Gründe für Ausnahmen bei der Anwendung der „Besten verfügbaren Techniken“ zur Emissionsminderung
  • Berichte der Vor-Ort-Besichtigungen von zuständigen Behörden
  • Emissionsüberwachungsdaten

Grundlage für die Veröffentlichung dieser Daten ist Artikel 24 der Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union.

Die Liste ist als Excel-Datei auf der Website Thru.de zu finden. Auf dieser Website veröffentlicht das Umweltbundesamt Daten aus dem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters (⁠PRTR⁠). An dieses Register müssen Betriebe jährlich ihre Daten zu freigesetzten Schadstoffen und Abfällen melden, wenn sie bestimmte Mindestmengen überschreiten.