Die Liste beziehungsweise die dort verlinkten Internetseiten enthalten unter anderem folgende Informationen:
- Name und Adresse der Anlage und des zugehörigen Betriebs
- Informationen zur Genehmigung der Anlage
- Gründe für Ausnahmen bei der Anwendung der „Besten verfügbaren Techniken“ zur Emissionsminderung
- Berichte der Vor-Ort-Besichtigungen von zuständigen Behörden
- Emissionsüberwachungsdaten
Grundlage für die Veröffentlichung dieser Daten ist Artikel 24 der Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union.
Die Liste ist als Excel-Datei auf der Website Thru.de zu finden. Auf dieser Website veröffentlicht das Umweltbundesamt Daten aus dem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters (PRTR). An dieses Register müssen Betriebe jährlich ihre Daten zu freigesetzten Schadstoffen und Abfällen melden, wenn sie bestimmte Mindestmengen überschreiten.