Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Die konkrete Ausgestaltung von Klimaschutz und Klimaanpassung erfolgt über den Klimaplan Hessen, der am 31. Januar 2023 vom Kabinett beschlossen wurde. Mit einem ambitionierten Maßnahmenpaket setzt der Klimaplan Hessen den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP 2025) konsequent fort. Der Maßnahmenkatalog umfasst 57 neue Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, die in den acht beteiligten hessischen Ressorts gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Fachkonsortium und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet wurden. Diese Maßnahmen wurden mit den weiterlaufenden Maßnahmen des IKSP 2025 kombiniert. Zusammen bilden sie die 90 Maßnahmen des Klimaplan Hessens.
Beispiele für Maßnahmen im Bereich der Klimaanpassung aus dem Klimaplan Hessen:
- Wassersensible Stadtentwicklung im Klimawandel stärken
- Verankerung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungszielen in der Landes- und Regionalplanung
- Brand- und Katastrophenschutz für Folgen des Klimawandels stärken
- Klimakompetenz in der Landwirtschaft ausbauen
- Wasserrückhalt im Wald verbessern
- Aufbau klimaresilienter Wälder
- Reduktion der Klimawandelgefährdung von Landstraßen
- Konfliktlösung bei der Wassernutzung
Darüber hinaus wird Hessen bis Anfang 2027 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie entwickeln und anschließend umsetzen. Neben einer Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und einer Klimarisikoanalyse wird die Strategie u. a. einen Maßnahmenkatalog enthalten, der eng an den Klimaplan Hessen anknüpfen wird.
Zum Vorgänger des Klimaplans Hessen, zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP 2025), wurde bereits im Dezember 2020 ein Monitoring- und Projektionsbericht vorgelegt. Dabei wurde eine starke Betroffenheit Hessens vom Klimawandel festgestellt. Deutlich wurde aber auch, dass Hessen im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels bereits im Jahr 2020 wichtige Schritte unternommen hat. Beispielsweise wurde bereits ein Monitoring gesundheitlicher Gefahren durch den Klimawandel initiiert, Kommunen sowie alle an Planung und Bau von Immobilien Beteiligten wurden über Möglichkeiten der baulichen Anpassung von Gebäuden informiert und es wurde ein Landesförderprogramm „Haus- & Hofbegrünung“ initiiert.
Der aktuell gültige Klimaplan Hessen ist gemäß Hessischem Klimagesetz ebenfalls nach fünf Jahren auf Basis eines Monitoring- und Projektionsberichts anzupassen. Dabei sollen sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren einbezogen werden und die vorhandenen Maßnahmen auf der Basis dieser Grundlage weiterentwickelt werden.
Am 8. Februar 2023 ist das erste Hessische Klimagesetz in Kraft getreten. In diesem verpflichtet sich Hessen zum einen dazu, die landesweit ausgestoßenen Emissionen schrittweise zu senken und bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Zum anderen verpflichtet sich das Land dazu, eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen. Somit soll ein Beitrag zur Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur geleistet und die nicht zu vermeidenden Auswirkungen des Klimawandels abgemildert werden. Beide Pflichten werden dabei von unterschiedliche Maßnahmenvorgaben flankiert.