Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Ziel der Bayerischen Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS) ist es, die Anpassung Bayerns an den Klimawandel nachhaltig zu verbessern, die Anfälligkeit für die Auswirkungen des Klimawandels so weit wie möglich zu verringern und die Klimaanpassung dauerhaft und planungssicher in allen relevanten Fachpolitiken zu verankern. Hierzu leitet die BayKLAS die wichtigsten Folgen für alle klimasensitiven Handlungsfelder in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft, Infrastruktur und Umwelt ab und präsentiert unter Berücksichtigung von Wirksamkeit, Umsetzungsstatus, Dringlichkeit, Verantwortlichkeit, Umsetzungsgrundlage und ihrer intersektoralen Vernetzung bestehende und mögliche Klimaanpassungsmaßnahmen. Dabei zielt die BayKLAS explizit darauf ab, die Klimaresilienz der Kommunen zu stärken.
Bereits 2009 wurde die BayKLAS als eine der ersten Anpassungsstrategien auf Länderebene präsentiert, 2016 erfolgte eine erste Aktualisierung und Weiterentwicklung, eine weitere Fortschreibung, die nach Art. 5 BayKlimaG rechtlich gefordert ist, wird derzeit erarbeitet. Eine regelmäßige Aktualisierung ist essenziell, um auf aktuelle Entwicklungen einzugehen und neu gewonnene Erkenntnisse mit einfließen zu lassen. So wird die neueste Fortschreibung der BayKLAS erstmals, wenn möglich, Zwischenstände und Indikatoren zur Bewertung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen beinhalten.
Um eine sach- und fachgerechte Bewertung von Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen zu ermöglichen, wurde in der BayKLAS 2016 die Entwicklung eines Indikatorensystems zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen im Freistaat Bayern angekündigt. Aufbauend auf der Machbarkeitsstudie „Indikatoren zu Klimafolgen und Klimaanpassung in Bayern“ wurde ein Satz von 27 Indikatoren entwickelt, der in einem ersten Monitoringbericht zu Klimawandelfolgen- und Klimaanpassung in Bayern veröffentlicht wurde. Der Bericht erlaubt Aussagen darüber, wie die Umwelt auf den Klimawandel reagiert und welche Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bereits umgesetzt werden.
Am 1. Januar 2021 trat erstmals das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) in Kraft. Zum 1. Januar 2023 ist dessen erste Novelle wirksam geworden. Der Bayerische Landtag hat damit die ambitionierten bayerischen Klimaschutzziele weiter verschärft.
Ein eigenes Klimaanpassungsgesetz besitzt Bayern derzeit nicht, jedoch ist nach Art. 5 BayKlimaG die Bayerische Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS) regelmäßig fortzuschreiben. Mit der BayKLAS wird die Anforderung nach § 10 Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) erfüllt, das am 01.07.2024 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus sind gemäß KAnG Klimaanpassungskonzepte für Kommunen zu erstellen. Noch ist offen, wie diese Regelungen in Bayern umgesetzt werden. In einigen bayerischen Kommunen gibt es bereits fertige Klimaanpassungskonzepte, die anderen Kommunen eine Orientierung liefern können.