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Ihr Recht auf bleifreies Trinkwasser

Trinkwasser fließt aus einem Wasserhahn in ein Becken aus Glas
Trinkwasser darf seit 1. Dezember 2013 nur noch 10 µg/l Blei enthalten.
Quelle: mitev / Fotolia.com

Am 1. Dezember 2013 wurde das „Aus“ für Bleirohre als Trinkwasserleitungen besiegelt. Denn an diesem Tag trat ein bereits seit 2001 angekündigter niedrigerer Grenzwert in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen nun nicht mehr als 0,010 Milligramm Blei enthalten sein.

Da die Werte bei Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 1. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang informieren; unabhängig von der Blei-Konzentration im Trinkwasser.

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