Chemikalien, die aus Erdöl oder Kohle gewonnen werden, enthalten eine Vielzahl einzelner Konstituenten. Einige Konstituenten, wie verschiedene polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) haben Eigenschaften, durch die sie für die Umwelt besonders besorgniserregend sind. Sie sind persistent, das heißt, sie werden in der Umwelt nicht oder nur sehr langsam abgebaut, sie reichern sich in Lebewesen an und sind giftig für Umweltorganismen. Weitere Konstituenten stehen im Verdacht solche Eigenschaften zu haben.
Bei einer Verwendung als Zwischenprodukt wird der Ausgangsstoff in einen anderen Stoff umgewandelt. Da der Ausgangsstoff dann nicht mehr vorliegt, ist eine Bewertung und Regulierung solcher Verwendungen in der REACH-Verordnung nicht vorgesehen. Was dabei mit den einzelnen Konstituenten von komplexen Stoffen mit vielen Konstituenten passiert, ist jedoch unklar. Eine Weitergabe kritischer Konstituenten in der Wertschöpfungskette kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden. Ebenso könnte es zu Emissionen in die Umwelt kommen. Diesen Fragen soll in dem kürzlich gestarteten Forschungsvorhaben „Zwischenprodukte aus Erdöl- und Kohlefraktionen – ein regulatorisches Problem?“ (FKZ 3718644160) bis November 2021 nachgegangen werden.