Chemikalienrecht: REACH könnte Importerzeugnisse sicherer machen
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten.
Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.
Associated content
Links
Publikationen
Verwandte Inhalte
Verwandte Publikationen
- Application of SimpleTreat 4.0 in European substance regulations
- Mixtures in the Environment – Development of Assessment Strategies for the Regulation of Chemicals under REACH
- Substances of very high concern under REACH – an evaluation of uncertainties in the environmental risk assessment of endocrine active substances