Die Gesetzgebungen der drei Länder Deutschland, USA und Brasilien wurden auf Rechtsinstrumente untersucht, die sich zur Umsetzung dieses Ziels eignen und auch auf internationaler Ebene implementiert werden könnten. Das Ergebnis: Es sind bereits viele geeignete Instrumente auf nationaler Ebene vorhanden, die auch internationale Verpflichtung werden könnten. Etwa die Pflicht im deutschen Recht, für viele potenziell bodengefährdende Aktivitäten, wie die Errichtung und den Betrieb von Industrieanlagen, vorab eine Genehmigung einzuholen. Oder bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Eingriffe in das Schutzgut Boden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensieren zu müssen. In allen Rechtsordnungen fehlen allerdings Planungsinstrumente, um sicherzustellen, dass das Verhältnis zwischen Degradation und Ausgleichsmaßnahmen auf Dauer ausgeglichen ist.