Biogasanlagen: Vermeintliche Klimaschützer mit Sicherheitsdefiziten
Biogasanlagen können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, wenn sie emissionsarm betrieben werden. Durch zum Teil veraltete oder unzureichende Technik können sie allerdings – entgegen ihrem eigentlichen Sinn – auch erhebliche klimarelevante Methanemissionen verursachen. Etwa fünf Prozent des in Biogasanlagen produzierten Methans entweicht unkontrolliert in die Atmosphäre. Die Emissionen stammen sowohl aus den Biogasmotoren, die zur Stromgewinnung eingesetzt werden, als auch aus offenen Gärrestelagern sowie aus diffusen Quellen wie Leckagen und Aggregaten zur Gärrestbehandlung. Damit können Biogasanlagen in der Gesamtbetrachtung sogar mehr Emissionen an klimaschädlichen Gasen verursachen als einsparen.
Gefahr durch entzündbare Gase und wassergefährdende Stoffe
Biogasanlagen sind aber auch komplexe Anlagen mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Denn in Biogasanlagen werden große Mengen extrem entzündbarer Gase erzeugt, gespeichert und umgesetzt. Außerdem enthalten sie erhebliche Mengen allgemein wassergefährdender Stoffe, wie Gülle oder Gärreste.
Trotz dieses Gefährdungspotenzials sind bisher keine ausreichenden, rechtsverbindlichen Anforderungen zum Schutz von Umwelt und Nachbarschaft für die Errichtung und den sicheren Betrieb von Biogasanlagen festgelegt. Hier besteht dringender Nachholbedarf.
In den vergangenen zehn Jahren war – gemäß Recherchen des Umweltbundesamtes – eine unverändert hohe Anzahl von 3,5 bis 5,5 Unfällen pro Jahr und 1.000 Biogasanlagen zu verzeichnen. Mindestens 17 Beschäftigte wurden getötet und 74 Personen verletzt. Neben den Unfällen mit Personenschäden gehen aber auch von Unfällen, bei denen Substrate, Gülle oder Gärreste in zum Teil großen Mengen (bis zu 14.000 m3) freigesetzt werden, erhebliche Gefahren aus. Denn die auch als „Gülle-Tsunami“ bezeichneten Unfälle können Gebäude fluten, Fischsterben in Gewässern auslösen und Schutzgebiete erheblich schädigen. Prüfungen von Biogasanlagen haben in den letzten Jahren ergeben, dass zwischen ca. 70 und 85 Prozent der geprüften Biogasanlagen erhebliche sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Dieser Anteil von Prüfungen mit bedeutsamen Mängeln war im betrachteten Zeitraum 2007 bis 2016 durchweg fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller übrigen Anlagenarten.
Eine umfassende Verminderung von Emissionen und Betriebsstörungen bei Biogasanlagen ist aus Sicht des Umweltbundesamtes nur durch eine rechtsverbindliche Biogasanlagen-Verordnung zu erreichen. Bereits geltende und kommende Regelungen sind zwar wichtige Schritte in die richtige Richtung, etwa die Novelle der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (44. BImSchV), die Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dies ist aber insgesamt nicht ausreichend, wie das Umweltbundesamt in seinem Hintergrundpapier „Biogasanlagen: Sicherheitstechnische Aspekte und Umweltwirkungen“ erläutert.
Vorschläge des Umweltbundesamtes
Aus der Sicht des Umweltbundesamtes sollte in einer Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für Biogasanlagen ein einheitlicher, anspruchsvoller Stand der Technik hinsichtlich Emissionsminderung, Energieeffizienz, Lärmminderung und Anlagensicherheit festgelegt werden. Die Verordnung soll Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit, den Betrieb, die Emissionsminderung, die Sicherheit, insbesondere die Betriebsorganisation, einschließlich der Fachkunde von Beschäftigten, die Eigenüberwachung und die Instandhaltung von Anlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von Biogas beinhalten.
Die Verordnung soll ferner eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für besonders emissions- oder sicherheitsrelevante Anlagenteile vorsehen, die auch die immissionsschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigen soll, um den Regelungs- und Vollzugsaufwand zu reduzieren. Eine Biogasanlagen-Verordnung mit einem solchen umfassenden integrativen immissionsschutzrechtlichen Ansatz wäre zugleich ein richtungsweisendes Modell für andere Anlagenarten.
Für eine Biogasanlagen-Verordnung spricht zudem die direkte Wirksamkeit der enthaltenen Anforderungen für die Betreiber. Die Betreiber von Biogasanlagen müssten die enthaltenen Pflichten einhalten, ohne dass es zuvor einer Anordnung oder Genehmigungsauflage durch Behörden bedarf, was den Vollzug durch die zuständigen Länderbehörden wesentlich entlastet. Bei Verstößen gegen die Anforderungen könnten Bußgelder verhängt werden.