Batterien und Akkus sind alltägliche Produkte, die es uns ermöglichen, Geräte mobil und unabhängig vom Stromanschluss zu nutzen. Wenn jedoch einmal eine Batterie ausläuft, lagern sich die Rückstände an dem Batteriemantel, im Gerät und teilweise auch in der Schublade ab. Schlimmstenfalls ist das Gerät unbrauchbar geworden.
Wenn Gerätebatterien im Haushalt auslaufen, dann ist der sich bildende kristalline Belag höchstwahrscheinlich ein Teil des Elektrolyten in der Batterie. In der Regel ist es dieser, der aus einer Batterie ausläuft und sich auf der Batteriehülle und den Batteriepolen ablagert. Bei den ausgelaufenen Elektrolyten handelt es sich um Laugen oder Säuren bzw. Salze, wie beispielsweise Ammoniumchlorid aus Zink-Kohle-Batterien (ZnC) oder Kaliumhydroxid aus Alkali-Mangan-Batterien (AlMn) beziehungsweise Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH). Mit der Zeit kristallisieren diese Stoffe an der Luft zu Ammoniumcarbonat (nach längerer Zeit Ammoniumhydrogencarbonat) bzw. Kaliumcarbonat aus. Die ausgelaufenen Elektrolyte – flüssig und auskristallisiert – können reizend oder ätzend wirken.
Wir empfehlen daher einen achtsamen Umgang mit ausgelaufenen Batterien und die Vermeidung von Haut- und Augenkontakt, um potentiellen Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Beim Umgang mit ausgelaufenen Batterien, beispielsweise beim Entfernen der Rückstände an betroffenen Geräten, empfehlen wir Handschuhe zu nutzen. Sollte die elektrolytische Flüssigkeit dennoch auf die Hände oder auf Kleidung gelangt sein, ist gründliches (Hände)Waschen geboten, da die Elektrolyte gut wasserlöslich sind.
Was kann passieren, wenn flüssige oder kristalline Rückstände von ausgelaufenen Batterien oder Akkus, beispielsweise durch Hand- bzw. Fingerkontakt oder über das Essen, in den Mund gelangen?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt in seiner Broschüre „Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern“ (2017), dass beim Lecken an der „Kontaktstelle“ einer Batterie (z.B. Baugröße AAA, AA) die Körperzone, die in direkten Kontakt mit der Batterieflüssigkeit kommt, sehr selten Verätzungen erleidet. Ein tiefer Schaden der Schleimhaut, der über die Symptome der Reizung hinaus mit Blutung oder narbiger Abheilung einhergehen kann, könnte die Folge eines derartigen Unfalls sein. Ferner können Rötungen oder Schwellungen der Lippe und Zunge mit brennendem Gefühl nach einer Verätzung auftreten. Möglich sind auch Funktionsstörungen zum Beispiel beim Schlucken. Der Mundkontakt wird als eher harmlos eingeordnet, da nur eine lokale Wirkung zu erwarten ist.
Im Falle des Auftretens deutlicher Beschwerden ist es in jedem Fall ratsam, einen Arzt aufzusuchen.
Werden die Elektrolyte vom Mundspeichel so sehr verdünnt, dass diese keinen Schaden mehr im menschlichen Körper anrichten können?
Nein. Wenn größere Mengen an Elektrolyten aufgenommen werden, sind Reizungen und Verätzungen in tieferen Abschnitten des Magen-Darm-Traktes möglich.
Unser Hinweis: Auch wenn die genannten auskristallisierten Stoffe vereinzelt mit den Koch- und Backzutaten „Hirschhornsalz“ und „Pottasche“ gleichgestellt werden, ist zu bedenken, dass es sich bei den ausgelaufenen und auskristallisierten Elektrolyten um Säuren oder Laugen beziehungsweise Salze handelt, welche reizend oder ätzend auf der Haut und Schleimhaut (Auge, Magen-Darm-Trakt) wirken können. Dazu ist es möglich, dass die auskristallisierten Stoffe wie zum Beispiel Ammonium(hydrogen)carbonat beziehungsweise Kaliumcarbonat aus Batterien verunreinigt sind.
Zur Vorbeugung potentieller Gesundheitsgefahren empfehlen wir daher, stets achtsam mit ausgelaufenen Batterien umzugehen sowie den Kontakt und die Aufnahme von auskristallisierten Stoffen zu vermeiden.
Was kann ich tun, wenn eine Batterie oder ein Akku in einem Elektrogerät ausgelaufen ist?
Zunächst können Sie versuchen, das betroffene Gerät vom Elektrolyt zu befreien. Säubern Sie das Batteriefach mit einem feuchten Tuch oder Wattestäbchen soweit möglich. Eventuell ist der Elektrolyt auch schon zu weit ins Innere des Geräts vorgedrungen. Sollten die Kontakte korrodiert sein, kann die grünliche Kruste abgeschliffen werden bis das Metall wieder glänzt.
Unser Hinweis zur Vorbeugung derartiger Schadensfälle: Entnehmen Sie Batterien aus Geräten, die Sie voraussichtlich längere Zeit nicht nutzen oder sogar einlagern werden (beispielsweise „Weihnachtsdekoration“).
Wie entsorge ich ausgelaufene und alle sonstigen Geräte-Altbatterien und -Altakkus richtig?
Auch ausgelaufene, verformte und beschädigte Altbatterien/ -Akkus dürfen – genau wie die üblichen leeren Batterien und nicht mehr aufladbaren Akkus – nicht in den Hausmüll gelangen. Altbatterien dieser Art können stattdessen wie gewohnt in den aufgestellten Sammelboxen im Handel oder bei den kommunalen Sammelstellen zurückgegeben werden.
Zusätzliche vertiefte Informationen können Sie unserem UBA-Ratgeber „Batterien und Akkus“ entnehmen. Darin beantworten wir Fragen rund um das Thema Batterien, Akkus und Umwelt, insbesondere zu umweltgefährdenden Batterieinhaltsstoffen, zur korrekten Entsorgung von Gerätebatterien, zur Lebensdauerverlängerung von Akkus und zum Batterierecycling.
Hinweise zur Vorbeugung von Kinderunfällen durch Batterien
Auslaufgefahr: Einige Kuscheltiere für Kinder enthalten Batterien. Werden diese über Nacht mit ins Bett genommen, bleiben die zur Schlafenszeit auslaufenden Batterien häufig zu lange unentdeckt. Dies kann zu stärkeren Reizungen und sogar „Verbrennungen“ auf der Kinderhaut führen. Um ein „böses“ Erwachen zu vermeiden, empfehlen wir daher batteriefreie Kuscheltiere im Kinderzimmer und soweit möglich auch batteriefreie Kinderspielzeuge zu gebrauchen. Mindestens sollten jedoch batteriebetriebene Kuscheltiere und Spielzeuge regelmäßig auf intakte Batterien überprüft werden.
Verschluckungsgefahr: Alle Batterien (Knopfzellen, Rundzellen) sollten sicher vor Kleinkindern aufbewahrt werden.
Wenn eine Batterie (zum Beispiel Knopfzelle) verschluckt wird, bleibt diese in der Regel intakt. Es kommt zu keinem Kontakt mit den Inhaltsstoffen. Das Vergiftungsbild ist abhängig von der Größe der Batterie. Viele Kinder haben keine Beschwerden, da die Batterie schnell den Magen erreicht. Bei einer längeren Verweildauer im Magen (circa 24 Stunden) können freiwerdende ätzende Inhaltsstoffe zur Schädigung der Magenschleimhaut führen. Enthält die Knopfbatterie noch Quecksilber, ist bei dessen Freisetzung aufgrund der geringen Menge gemäß dem BfR keine Vergiftung zu befürchten (Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, 2017).
Neben der Verätzungsgefahr besteht beim unbeabsichtigten Verschlucken einer Batterie eine akute Erstickungsgefahr. Bleibt die Batterie in der Speiseröhre stecken, ist eine sofortige Entfernung in der Kinderklinik erforderlich. Durch den seit Jahren zunehmenden Gebrauch der größeren lithiumhaltigen Knopfzellen in unseren Haushalten hat sich dieses Gefahrenpotenzial weiter erhöht (Knopfzellen mit einem Durchmesser in Höhe von 22 Millimeter, vergleichbar mit der Größe eines 20 Cent Stücks). Weitere Kinderunfälle können verursacht werden, wenn Kleinkinder Batterien in Körperöffnungen (Nase, Ohren, etc.) stecken.