Bevor neue Fahrzeugtypen auf den Markt gebracht werden, müssen diese vom Hersteller im Rahmen der Typgenehmigung genau definierte Emissionsgrenzwerte gemäß der EU-Abgasgesetzgebung (Euronorm) erfüllen. Um Defekte an emissionsmindernden Bauteilen auszuschließen, müssen die Kfz zudem seit 1985 in Deutschland regelmäßig zur Abgasuntersuchung (AU). Wenn nötig, können durch die AU Reparaturen oder gar Stilllegungen angeordnet werden.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die Stickoxid-Grenzwerte (NOx) zum Erreichen der Emissionsnormen Euro 4 bis Euro 6 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge schrittweise verschärft. Zur Minderung der Stickstoffoxide kommen hierbei in den Fahrzeugen verschiedene Techniken zum Einsatz, wie zum Beispiel die SCR-Technologie (Selective Catalytic Reduction) und die Abgasrückführung (AGR). Ob die NOx-Abgasminderungstechnik in der Praxis funktioniert, wird bislang bei der AU Endrohrmessung nicht überprüft. Niedrige NOx-Emissionen im dauerhaften Betrieb der Kraftfahrzeuge sind damit nicht sicher gewährleistet. Die AU sollte aus diesem Grund so weiterentwickelt werden, dass sie in der Lage ist, mit neuen Messmethoden das Funktionieren der modernen Entstickungstechniken in Kraftfahrzeugen zu überprüfen.
Die aktuelle UBA-Studie zeigt, dass die Ergänzung der AU um den Schadstoff NOx für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit den betrachteten Prüf- und Testmethoden messtechnisch leistbar und gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist. Auf Basis dieser Empfehlungen könnte künftig das Funktionieren der NOx-Abgasminderungstechniken im Rahmen der AU überprüft werden. Hierzu müsste im nächsten Schritt ein konkreter Zeitplan vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Umsetzung der Vorschläge erarbeitet werden.