Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 und seinen Fortschreibungen sind wassergefährdende Stoffe „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“. weiterlesen