Die mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers erfolgt nach in der Trinkwasserverordnung angegebenen Verfahren. Stellt das UBA fest, dass andere Untersuchungsverfahren im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu mindestens gleichwertigen Untersuchungsergebnissen führen, so werden diese in einer Liste veröffentlicht und können an Stelle der angegebenen Verfahren angewendet werden. weiterlesen