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Umweltschonende Raumplanung
Zu den Grundsätzen der Raumordnung gemäß Paragraf 2 Raumordnungsgesetz (ROG) gehört unter anderem: Die dezentrale Siedlungsstruktur das Gesamtraums mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger Zentren und Stadtregionen ist zu erhalten. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren und auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte auszurichten.
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